Eine Motion fordert, dass allen Milchverarbeitenden die Verkäsungszulage verweigert wird, wenn die Mindestpreise für Milch unterschritten werden. Der Ständerat strich jedoch den Passus, dass die Verkäsungszulage nach dem Fettgehalt abgestuft werden soll. Eine knappe Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) lehnt nun die abgeänderte und ursprüngliche Motion ab.
Der Nationalrat nahm vor drei Jahren eine Kommissionmotion der WAK-N an, die zum Ziel hatte, die Auszahlung der Verkäsungszulage an Milchverwerterinnen und Milchverwerter zu verweigern, wenn diese bestimmte minimale Produzentenpreise für verkäste Milch nicht einhalten, und die ausserdem eine Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt verlangte. Der Ständerat strich in der Wintersession 2021 die Abstufung heraus und stimmte der Motion in einer abgeänderten Version zu.
Starke Minderheit will ursprüngliche Version
Die geänderte Version fand nun in der WAK-N in einer Gegenüberstellung mit dem ursprünglichen Text mit 15 zu 9 Stimmen keine Mehrheit mehr. In der definitiven Abstimmung beantragte die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen, teilen die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit besteht keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Umsetzung der Motion. Eine starke Minderheit will aber am ursprünglichen Motionstext und am Anliegen, die Wertschöpfung beim Käse in der Schweiz zu stärken, festhalten.
Preisdumping verhindern
Die Kommissionsmotion «Stärkung der Wertschöpfung beim Käse» verlangt, dass die Wertschöpfung und deren faire Verteilung entlang der Kette im Käsebereich insgesamt gefördert wird. Dazu soll der Bundesrat durch Anpassung von Ausführungsverordnungen die Verkäsungszulage nach Fettgehalt des Käses abstufen.
Die Auszahlung der Verkäsungszulage an Verarbeiter soll verweigert werden, falls durch das Unterschreiten von Mindestpreisen bei Milchproduzenten Preisdumping betrieben und so das Käseabkommen mit der EU unterlaufen wird. Zudem will die Vorlage Transparenz über die Einhaltung der Mindestpreise schaffen. Der Nationalrat stimmte der Motion im März 2019 zu.
Hohen administrativen Aufwand
Die kleine Kammer hatte im Dezember 2021 die Motion aus dem Nationalrat abgeändert. Auf eine Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt des Käses – wie dies der Nationalrat forderte – soll nach Ansicht des Ständerats hingegen verzichtet werden. Eine solche Regelung würde laut Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) einen hohen administrativen Aufwand und Kontrollaufwand mit sich bringen. Hegglin ist auch Präsident der Branchenorganisation Milch (BOM).
Hegglin sagte, es bestünde aber noch Handlungsbedarf. Die BOM schreibe ihren Mitgliedern reglementarisch vor, dass der bezahlte Preis für die verkäste Milch den sogenannten LTO-plus-Preis nicht unterschreiten dürfe. «Diese Bestimmung wird kontrolliert und ein allfälliges Nichteinhalten wird sanktioniert. Mit dieser Regelung wird gewährleistet, dass Schweizer Käsehersteller die Milch inklusive Verkäsungszulage nicht günstiger einkaufen können als die Hersteller in der EU», hielt Hegglin fest.
Parmelin: Rechtliche Grundlage fehlt
Die Regelung sei jedoch auf die Mitglieder der BOM beschränkt. Die führe dazu, dass Nichtmitglieder – insbesondere bei grossem Milchaufkommen einen Marktvorteil hätten. «Die Praxis der BOM sollte deshalb für alle Hersteller gelten, auch für jene ausserhalb der Branche», so Hegglin weiter.
Landwirtschaftsminister Guy Parmelin plädierte im Namen des Bundesrats dafür, die Motion abzulehnen. Es fehle eine ausreichende rechtliche Grundlage, um die Auszahlung der Zulage an Milchverwerterinnen und Milchverwerter zu verweigern, die bestimmte minimale Produzentenpreise für verkäste Milch nicht einhalten.
Schliesslich stimmte der Ständerat mit 36 zu 5 Stimmen für die abgeänderte Motion. Nun wird der Nationalrat über die Änderung befinden müssen.