/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Kein Erfolg für Gegnerin von Wolfsabschüssen

Eine Gegnerin von Wolfsabschüssen ist mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Sie verlangte die Aufhebung von Verfügungen des Bundes von 2023 zur Wolfsregulierung. Zudem beantragte sie die ihr nicht gewährte Einsicht in Fall-Akten zu jenen Wolfsabschüssen, bei denen Beschwerden hängig sind.

sda |

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) genehmigte im November 2023 den Abschuss von Wölfen in den Kantonen Graubünden, Wallis, Waadt, Tessin und St. Gallen. Es stellte im Dezember 2023 eine zusätzliche Verfügung in dieser Sache aus. Eine Privatperson, die bereits zuvor in dieser Angelegenheit Wolf an die Gerichte gelangt war, legte gegen die Verfügungen des Bafu Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Darauf ist das Gericht nicht eingetreten, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Grund dafür ist, dass die Abschuss-Gegnerin keine Berechtigung für eine Beschwerde im vorliegenden Fall hat. Sie müsste von den Verfügungen stärker als die Allgemeinheit betroffen sein und ein schützenswertes Interesse haben, um den Rechtsweg beschreiten zu können. Dies liegt laut Bundesverwaltungsgericht nicht vor.

Die Beschwerdeführerin verlangte auch Zugang zu den Akten des Bundes bei jenen Fällen, in denen Beschwerden gegen die auf der Bafu-Genehmigung basierenden kantonalen Verfügungen hängig sind. Dafür fehlt es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Ist ein Verfahren hängig, kann auch auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes die Einsicht in amtliche Dokumente abgelehnt werden.

(Urteil A-566/2024 vom 5.8.2024)

Kommentare (4)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Schlichter Verfasser | 17.08.2024
    Herr Bomm; fast alles ist messbar, zB: In der dichtbesiedelten Schweiz auf 41285 qkm Fläche, leben nach neusten Erhebungen gleichviel Wölfe, wie in Finnland, auf einer Fläche von 338452 qkm !!!

    Wenn Dummheit messbar wäre ?
  • Joachim Bromm | 15.08.2024
    Wissen die Menschen überhaupt noch,das der Wolf schon viel Länger auf der Erde weilt,als das schlimmste Erbarmungsloseste Lebewesen ,,Der Mensch"???
    Ein Wolf greift Nicht ohne Grund einen Menschen an.
    Außer es ist ein Weibliches Tier mit Welpen.
    Und es ist Egal,ob in Deutschland der Schweiz,Italien oder sonst einem EU-Landmit einer Wolfspopulation,es gibt immer Menschen,die Schreien Mordio,weil ein Wolf 20 km von Ihrem Haus herum Lebt.
    Abschießen,das ist doch das was diese Leute wollen.
    Einfach Unfassbar und Dumm.
    Und diese Bauern mit Ihrem Weidevieh:
    Wie wär's mit mehr Info und 2-3 Herdenschutzhunden.
    Die Bauern in Rumänien setzen diese Hunde schon seid Jahrhunderten ein und sie machen nicht diesen Stress,wie in Anderen EU Ländern!!!
    • Wolo | 15.08.2024
      Lieber Herr Bromm. Sie haben keine Ahnung wie die Rumänen die Wolfsproblematik behandeln. Das Motto lautet: SSS, schiessen ,schaufeln, schweigen. Als Gastjäger in Rumänien und Ungarn selber miterlebt. Nur in den Westeuroländern wird der Wolfsschtz ernstgenommen
    • Denise | 19.08.2024
      Ja Herr Bromm Hätten wir hier solch scharfen Hunde wie in Rumänien hätten wir vielleicht ein paar Wölfe weniger dafür viiiiel mehr Theater mit Wanderern, Bikern, Hundehaltern...
×

Schreibe einen Kommentar

Kommentar ist erforderlich!

Google Captcha ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

Das Wetter heute in

Umfrage

Geht Ihr an die Olma?

  • Ja:
    29.32%
  • Nein:
    62.3%
  • Weiss noch nicht:
    8.38%

Teilnehmer insgesamt: 382

Zur Aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?