Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) genehmigte im November 2023 den Abschuss von Wölfen in den Kantonen Graubünden, Wallis, Waadt, Tessin und St. Gallen. Es stellte im Dezember 2023 eine zusätzliche Verfügung in dieser Sache aus. Eine Privatperson, die bereits zuvor in dieser Angelegenheit Wolf an die Gerichte gelangt war, legte gegen die Verfügungen des Bafu Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Darauf ist das Gericht nicht eingetreten, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Grund dafür ist, dass die Abschuss-Gegnerin keine Berechtigung für eine Beschwerde im vorliegenden Fall hat. Sie müsste von den Verfügungen stärker als die Allgemeinheit betroffen sein und ein schützenswertes Interesse haben, um den Rechtsweg beschreiten zu können. Dies liegt laut Bundesverwaltungsgericht nicht vor.
Die Beschwerdeführerin verlangte auch Zugang zu den Akten des Bundes bei jenen Fällen, in denen Beschwerden gegen die auf der Bafu-Genehmigung basierenden kantonalen Verfügungen hängig sind. Dafür fehlt es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Ist ein Verfahren hängig, kann auch auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes die Einsicht in amtliche Dokumente abgelehnt werden.
(Urteil A-566/2024 vom 5.8.2024)
Wenn Dummheit messbar wäre ?
Ein Wolf greift Nicht ohne Grund einen Menschen an.
Außer es ist ein Weibliches Tier mit Welpen.
Und es ist Egal,ob in Deutschland der Schweiz,Italien oder sonst einem EU-Landmit einer Wolfspopulation,es gibt immer Menschen,die Schreien Mordio,weil ein Wolf 20 km von Ihrem Haus herum Lebt.
Abschießen,das ist doch das was diese Leute wollen.
Einfach Unfassbar und Dumm.
Und diese Bauern mit Ihrem Weidevieh:
Wie wär's mit mehr Info und 2-3 Herdenschutzhunden.
Die Bauern in Rumänien setzen diese Hunde schon seid Jahrhunderten ein und sie machen nicht diesen Stress,wie in Anderen EU Ländern!!!