Landwirte erhalten für Flächen im Gewässerraum Biodiversitätsbeiträge. Dies ist in der Arbeitshilfe des Bundes zur Gewässerraumausscheidung festgeschrieben. Pius Kaufmann wollte nun wissen, wie es sich verhält, wenn die Flächen weggeschwemmt werden.
«Bleibt der Anspruch für Biodiversitätsbeiträge erhalten? Und wenn nein, ist der Bundesrat gewillt, den Beitragsanspruch für Biodiversitätsflächen im Gewässerraum auch bei Erosionen auf Stufe Verordnung festzulegen?», fragte Kaufmann.
In der schriftlichen Antwort hält der Bundesrat fest, dass bei einer natürlichen Erosion keine Beiträge ausgerichtet werden. «Gemäss einer gemeinsam erarbeiteten Arbeitshilfe von den Kantonen (BPUK und LDK) und den betroffenen Bundesämtern wird im Gewässerraum eine natürliche Erosion, die nicht näher als drei Meter an den Rand des Gewässerraums reicht, in der Regel als verhältnismässig und als tolerierbar beurteilt», schreibt die Landesregierung.
Bei Wasserbauprojekten, wo Flächen durch maschinellen Abtrag oder kontrollierte Erosion verloren gehen, werden gemäss Bundesrat die Flächen zuvor durch die öffentliche Hand gekauft. Der Flächenverlust werde so finanziell abgegolten. «Der Bundesrat hält die aktuelle Praxis für sinnvoll», heisst es weiter.