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Kleinbauern für Stromgesetz

Am 9. Juni entscheidet das Stimmvolk über den Energie-Mantelerlass. Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien soll gefördert werden. Die Kleinbauern haben die Ja-Parole gefasst. Das neue Gesetz bringe den Landwirtschaftsbetrieben zusätzliche Wertschöpfung, argumentiert die Vereinigung.

Die Versorgungssicherheit durch den Ausbau einheimischer erneuerbarer Energien zu stärken sei im Sinne der Schweizer Landwirtschaft, heisst es in der Mitteilung der Kleinbauern-Vereinigung. Aus Sicht der Landwirtschaft spreche vor allem das grosse Potential der erneuerbaren Energien.

Interessantes Standbein

Viele Schweizer Bauernbetriebe würde heute den eigenen Energiebedarf sowie das umliegende Netz mit Strom aus Photovoltaik- oder Biogasanlagen speisen. Das Generieren von Wertschöpfung aus Energie ist gemäss den Kleinbauern ein interessantes Standbein für die Landwirtschaft. «Das Potential ist zudem noch lange nicht ausgeschöpft: Viele geplante Projekte können dank dem Stromgesetz mit verbesserten Rahmenbedingungen endlich realisiert werden», heisst es in der Mitteilung.

Die Landwirtschaft sei als Mitverursacherin und vor allem als Direktbetroffene des Klimawandels auf eine griffige und kohärente Klimapolitik angewiesen, heben die Kleinbauern hervor. Dazu gehöre eine sichere Stromversorgung durch den Ausbau von erneuerbarer Energie. Der Vorstand hat deshalb am Mittwoch die Ja-Parole zum neuen Stromgesetz bekräftigt. 

Das will die Vorlage

Mit einer Revision mehrerer Gesetze – dem Energie-Mantelerlass – soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gefördert, die Versorgungssicherheit erhöht und der Stromverbrauch gesenkt werden. Das Gesetz regelt den Bau grosser Solar- und Windkraftanlagen, will aber auch den Bau kleiner Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden mit Anreizen vorantreiben.

Eine Solarpflicht gilt nur für Neubauten mit 300 oder mehr Quadratmetern anrechenbarer Fläche. Ausserdem enthält die Vorlage Sparziele für den Energie- und Stromverbrauch. In Eignungsgebieten, die die Kantone mit Rücksicht auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie die Landwirtschaft festlegen müssen, sollen grosse Solar- und Windanlagen Vorrang erhalten. Mitspracherechte bei Planung und Bau hat die Bevölkerung aber weiterhin. Neue Gebühren für die Konsumenten bringt die Vorlage nicht. Der Netzzuschlag zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bleibt bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.

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