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Klimafonds-Initiative: Sie empfehlen Ablehnung

Der Nationalrat empfiehlt ein Nein zur Klimafonds-Initiative von SP und Grünen. Die Ratsmehrheit hält den geforderten staatlichen Klimafonds für nicht vereinbar mit der Schweizer Klimapolitik. Sie will an den bewährten Instrumenten festhalten.

sda |

Mit 120 zu 64 Stimmen und mit 4 Enthaltungen sagte der Nationalrat am Donnerstag Nein zur Initiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt» (Klimafonds-Initiative). Einen indirekten Gegenvorschlag lehnte der Nationalrat ab, mit 175 zu 11 Stimmen und mit einer Enthaltung.

Denn GLP und EVP wollten das Anliegen mit Gesetzesänderungen aufgreifen. Jürg Grossen (GLP/BE) sprach von einem marktwirtschaftlich fundierten indirekten Gegenvorschlag und dachte dabei an Abgaben auf Treibhausgas-Emissionen im Inland. Diese sollen darauf hinwirken, dass die Schweiz spätestens 2050 klimaneutral wird.

Das wird gefordert

Die Klimafonds-Initiative fordert einen Staatsfonds, verankert in der Bundesverfassung (Art. 103a), in den jährlich 0,5 bis 1 Prozent des BIP (rund 3,5 bis 7 Milliarden Franken) fliessen.

Damit sollen Gebäudesanierungen, der Ersatz fossiler Heizungen, Solaranlagen, öffentlicher Verkehr, Biodiversität sowie Umschulungen finanziert werden – für sozialen Klimaschutz, Energiesouveränität und sichere Arbeitsplätze.

Noch im vergangenen Dezember hatte der Nationalrat mit knappem Mehr Ja gesagt zu einer Initiative von Gerhard Pfister (Mitte/ZG) mit gleicher Stossrichtung. Zurzeit befasst sich die zuständige Ständeratskommission mit dem Anliegen. Auch über die Initiative hat der Ständerat noch zu entscheiden.

Die Mittel im verlangten Fonds sollen etwa in den Ausbau von erneuerbaren Energien, in die Energieeffizienz oder in die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft fliessen. Der Bund müsste jährlich Mittel im Umfang von 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) in den Fonds legen.

Laut der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) wären das jährlich 3,9 bis 7,7 Milliarden Franken. Diese Ausgaben sollen nicht der Schuldenbremse unterstellt sein.

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