Mit 16 zu 8 Stimmen hat sich die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) für eine Anwendung mit Augenmass ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Diese Lösung sieht vor, die Ausweispflicht auf besonders lärmerzeugende Feuerwerkskörper auszuweiten und Feuerwerkskörper, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, zu verbieten.
Die Kommissionsminderheit plädiert für eine schärfere Variante. Demnach soll das Abbrennen von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern an privaten Anlässen sowie von Knallkörpern ohne visuelle Effekte verboten und die Ausweispflicht für Feuerwerkskörper erheblich ausgeweitet werden. Die Kommission schickt nun beide Varianten in eine verkürzte Vernehmlassung, wie es hiess.
Mit über 137'000 Unterschriften war die Initiative im November 2023 eingereicht worden. Der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, soll verboten werden. Die kantonalen Behörden können auf Gesuch hin für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmen bewilligen. Lautes Feuerwerk soll gemäss Initiativtext nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden dürfen. Laute Feuerwerkskörper sollen von Privatpersonen zudem nicht mehr abgebrannt werden dürfen. Erlaubt bleiben sollen pyrotechnische Produkte, die ohne Lärm in die Luft gehen.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab.