Der Vorschlag des Bundesrats gehört zum sogenannten «Transparenzpaket», zu dem am Freitag die Vernehmlassung zu Ende ging. Dieses Paket umfasst sieben Vorlagen, in denen es unter anderem um verbotene Produktionsmethoden, um Angaben zum Herkunftsland und um die Übernahme der EU-Weinverordnung geht.
Der Konsumentenschutz unterstützt das Vorhaben, dass tierquälerische Produktionsmethoden in Zukunft deklariert werden sollen, wie die Stiftung in einem Communiqué mitteilte. Importiertes Fleisch, das mit Methoden produziert wurde, welche in der Schweiz verboten sind, soll künftig gekennzeichnet werden.
Dies betreffe beispielsweise Methoden, die in bestimmten Ländern immer noch ohne Schmerzausschaltung durchgeführt werden – etwa, wenn Rinder enthornt oder Fröschen die Schenkel abgetrennt werden, hiess es vom Konsumentenschutz. Die Produktion von Stopfleber durch die schmerzhafte Zwangsernährung von Gänsen soll zudem immer deklariert werden.