Das Parlament will mit dem Einsatz von Pestiziden verbundene Risiken mit neuen Vorschriften vermindern. Drei Monate vor der Abstimmung über die Trinkwasser- und die Pestizidverbotsinitiative bleibt immer noch eine Differenz zwischen den Räten.
Der Nationalrat räumte am Dienstag nur eine von zwei offenen Differenzen aus. Bei der Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen an Landwirtschaftsbetriebe schwenkte er auf den Kompromissvorschlag des Ständerates um. Während der Nationalrat zunächst Futtermittel und Dünger erfassen wollte, wollte sich der Ständerat auf Dünger und später auf Dünger und Kraftfutter beschränken.
Letztere Bestimmung wurde nun auch – äusserst knapp mit Stichentscheid des Präsidenten – vom Nationalrat übernommen – mit 98 zu 97 Stimmen bei einer Enthaltung. Anträge, die auf der Variante des Nationalrats beharren wollten oder den Passus ganz aus dem Gesetz streichen wollten, scheiterten. Auch der Bundesrat hätte lieber die Variante des Nationalrats gehabt, wie Landwirtschaftsminister Guy Parmelin im Rat betonte.
Ritter setze sich für Ständeratvorschlag ein
Für den Vorschlag des Ständerats setzte sich Bauernverbandspräsident Markus Ritter ein. «Die kleine Kammer hat die Hauptkritik des Nationalrates anlässlich der letzten Diskussion vom 4. März aufgenommen und gesagt, dass die Kraftfutterimporte - das ist der grösste Block mit 1,3 Millionen Tonnen - neu neben sämtlichen Düngerlieferungen offengelegt werden sollen», sagte der CVP-Nationalrat. Damit sei der Ständerat dem Nationalrat einen grossen Schritt entgegengekommen.
Der administrative Aufwand dürfe nicht übermässig ansteigen. «Deshalb wird das Raufutter - Heu, Gras, Silage, Mais - nicht in diese Offenlegung eingebunden», führte Ritter aus. Raufuttermittel würden ohnehin heute schon in die Nährstoffbilanz integriert. «Es geht nur um die Offenlegungspflicht; es geht um die tägliche Meldung der Lieferungen, die erfolgen», so Ritter weiter.
Ritter wies auch auf die über hunderttausend Equiden hin. Ein grosser Teil des importierten Heus werde an Pferde, Esel, Maultiere verfüttert. «Dieses Heu wird heute nicht erfasst. Ob es zukünftig erfasst würde, wäre dann Sache des Bundesrates in der Verordnung», so Ritter weiter.
Dettling warnte vor Benachteiligung der Milchproduzenten
Nationalrat Marcel Dettling (SVP/SZ) wollte die Offenlegung des Kraftfutters verhindern. «Wir haben in der Kommission das Bundesamt für Landwirtschaft gefragt, was überhaupt Kraftfutter heisst. Gibt es eine Definition für Kraftfutter? Das wurde verneint», führte der Landwirt aus. Niemand wisse genau, was überhaupt unter den Begriff Kraftfutter falle. «Beispielsweise Maiskolbenschrot wird bei der Rindviehmast nicht als Kraftfutter angerechnet, bei der Milchproduktion aber sehr wohl. Das führt zu einer grossen Benachteiligung der Milchproduzenten», warnte der Schwyzer.
Kilian Baumann (Grüne/BE) hingegen setzte sich für die ursprüngliche Variante des Nationalrats ein, also für eine Offenlegung von sämtlichen Futtermittel. «Der Kompromissvorschlag aus dem Ständerat zu dieser Meldepflicht ist leider etwas unglücklich, weil er den administrativen Aufwand vergrössern und die Nährstoffe trotzdem nicht gesamthaft erfassen würde», so der Seeländer Biolandwirt.
Umstrittene Vernehmlassung zu Wasserfassungen
Bei der Bestimmung von zusätzlichen Zuströmbereichen für Grundwasserfassungen waren sich die Räte in der Sache zwar einig. Kantone sollen gegenüber heute für mehr Wasserfassungen als heute Zuströmbereiche ausscheiden müssen. Ziel ist, dass einsickernde Stoffe weniger Grundwasser und damit weniger Trinkwasser belasten.
Umstritten war aber das Vorgehen. Der Ständerat wollte – wie der Bundesrat – ein separates Verfahren mit einer Vernehmlassung. Der Nationalrat hingegen wollte, um keine Zeit zu verlieren, diese Bestimmung gleich in die Vorlage aufnehmen. Dem stimmte die grosse Kammer schliesslich knapp mit 98 zu 96 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die Differenz zum Ständerat bleibt also in diesem Punkt bestehen. Dieser muss sich nun noch einmal mit der Vorlage befassen.
Markus Ritter muss bei dieser Bestimmung eine Niederlange hinnehmen. Sein Votum konnte die Mehrheit des Rats nicht umstimmen. «Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Umwelt sind 120’000 bis 130’000 Hektaren durch diese Ausscheidungen betroffen. Ebenfalls ist es so, dass ganze Gemeinden, Strassenzüge, SBB-Linien und Autobahnen in diese Zuströmbereiche zu liegen kommen werden. Ich möchte auch erwähnen, dass Zehntausende von Grundeigentümern hiervon betroffen sein werden», warnte Ritter. Es sei mehr als korrekt, wenn die Betroffenen in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Gelegenheit hätten, sich dazu zu äussern.
Formell ist die Vorlage zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbotsinitiative, über die am 13. Juni abgestimmt wird. Die Bestimmungen, die in beiden Räten zuweilen emotional diskutiert wurden, sollen den zwei Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen.
Für mich ist das Tierwohl sehr wichtig!
Wer bezahlt die nötigen Kontrollen?
Es muss ja von jeder Ware eine Anayse vorliegen!
TS, Nährstoffe, Nährstoff wegfuhr, in Form von Milch Gehalte Fett, Eiweiss, Milchzucker, NPN....
Fleisch in KG und Gehalte der jeweiligen Kategorie zu geortnet. Gülle Menge je Tier inkl. Inhaltstoffe...
Eine riesen Spielwiese für die Bürokratie... Weiter so!!!
Zum Glück muss ich mir die Bürokratie und Aroganz nicht mehr lange antun!
Welches Unternehmen aus der übrigen Wirtschaft oder Pharma zeigt seine Betriebsflüsse?
Ich verstehe diese Leute in Bern nicht mehr....