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Landschaftsinitiative wurde zurückgezogen

Das Schweizer Stimmvolk wird nicht über die Landschaftsinitiative abstimmen können. Das Komitee hat sein Begehren bedingt zurückgezogen und setzt auf eine strikte Umsetzung des revidierten Raumplanungsrechts. Dieses hat das Parlament im Herbst verabschiedet.

Dies teilte der Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur», der hinter der Initiative steht, am Donnerstag mit. Dank der Initiative habe das Parlament ein wichtiges Ziel der Initiantinnen und Initianten ins Raumplanungsgesetz aufgenommen: die Stabilisierung des Bodenverbrauchs ausserhalb des Baugebiets.

Indirekter Gegenvorschlag zu Initiative

Mit der Initiative wollte das Komitee «das uferlose Bauen im Nichtbaugebiet stoppen», wie es schreibt. Ausserhalb der Bauzonen sei Bauen ohne Qualitätskriterien und ohne Mengenbegrenzung nun nicht mehr möglich. Die zweite Etappe des Raumplanungsgesetzes machten die Räte zum indirekten Gegenvorschlag zur Initiative.

Kritisch sieht das Initiativkomitee allerdings die Sonderzonen, in seinen Worten eigentliche «Blackboxes». Es will deshalb genau mitverfolgen, wie die zuständigen Stellen mit diesen Sonderzonen umgehen.

Die Hürden für solche Zonen seien indes hoch, räumt das Komitee ein, und die Sonderzonen müssten die Gesamtsituation verbessern. Dies beinhalte neben der Aufwertung der Siedlungsstruktur, Kulturland und Landschaft erstmals auch Biodiversität und Baukultur als Kriterien für die Richt- und Nutzungsplanung.

Der Faktor Zeit

Wesentlich war für das Komitee auch der Faktor Zeit. Die neuen Bestimmungen im Raumplanungsgesetz könnten deutlich schneller umgesetzt werden als dies mit einem Verfassungsartikel und dessen Umsetzung im Gesetz möglich wäre, schreibt es.

Das Initiativkomitee beschloss den bedingten Rückzug seines Begehrens mit grosser Mehrheit. Mitverfolgen will es aber, wie in den Sonderzonen mit Umnutzungen ehemaliger Landwirtschaftsbauten zum Wohnen umgegangen wird. Beobachten will es auch die Möglichkeit, ältere Gastronomiebetriebe zu ersetzen und zu vergrössern.

Mit dem bedingten Rückzug der Landschaftsinitiative endet die politische Arbeit der Trägerschaft nicht. Sie will sich neu organisieren und die Umsetzung der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetze kritisch begleiten. Falls nötig, will sie auch wieder politisch tätig werden.

Kein Referendum angekündigt

Das revidierte Raumplanungsgesetz verabschiedeten der National- und der Ständerat in der vergangenen Herbstsession ohne Gegenstimmen. Ein Referendum wurde bisher nicht angekündigt. Die Initiative selbst hat der Ständerat zur Ablehnung empfohlen. Der Nationalrat hat noch nicht darüber entschieden.

Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel: Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.

Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen.

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