Am 20. Dezember hat der Bundesrat Kenntnis genommen vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der europäischen Union (EU). Mit den Verhandlungen will der Bundesrat den bilateralen Weg mit der EU stabilisieren und weiterentwickeln. Unter anderem soll ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen werden.
«Die Ausweitung des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Landwirtschaftsabkommen) im Bereich der Lebensmittelsicherheit stärkt den Verbraucherschutz und verbessert den Marktzugang durch einen umfassenden Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse», heisst es in einem Faktenblatt des Bundes.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Der Lebensmittelsicherheitsraum umfasse einerseits die im Landwirtschaftsabkommen bestehenden Bereiche Pflanzengesundheit, Futtermittel und Saatgut sowie den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen einschliesslich Lebensmittel tierischer Herkunft. Neu werde darin auch der Handel mit nichttierischen Lebensmitteln und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geregelt. Die Schweiz werde in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel eingebunden.
Agrarpolitik bleibt selbständig
Ausgeschlossen bleibe eine Harmonisierung der Agrarpolitik und der Grenzschutz soll beibehalten werden. «Spezifische Ausnahmen verhindern, dass das Abkommen zu einer Senkung der in der Schweiz geltenden Standards führt, insbesondere im Bereich des Tierschutzes und der gentechnisch veränderten Organismen.»
IG Agrarstandort begrüsst Annäherung der Schweiz und EU
Die IG Agrarstandort Schweiz (IGAS) sagt bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft brauche: «Der Erhalt des bilateralen Weges ist für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft von herausragender Bedeutung.» Unter Vorbehalt der sorgfältigen Prüfung des Verhandlungsergebnis sei die IGAS bereit, mit Engagement für die Bilateralen III einzutreten.
«Die Bilateralen sichern der Landwirtschaft die kostengünstige Beschaffung von Düngern, Futter- und Pflanzenschutzmitteln oder Saatgut Für die», so die IGAS. Lebensmittelverarbeitungsbetriebe böten die Bilateralen Zugang zu einem grossen Absatzmarkt, etwa für den hürdenfreien Export von Käse.
Wie es weitergeht
Die formellen Verhandlungen sollen im Frühling 2025 durch die Paraphierung der Abkommenstexte erfolgen. «Der Bundesrat wird darüber entscheiden müssen, ob er vor der Sommerpause 2025 eine ordentliche Vernehmlassung zum Botschaftsentwurf eröffnen will, bevor der Entwurf voraussichtlich Anfang 2026 dem Parlament unterbreitet wird», heisst es in einer Medienmitteilung des Bundes.
Bei der Eröffnung der Vernehmlassung werde auch ein definitiver Entscheid zur Struktur des Pakets und der Art des Referendums gefällt. Der endgültige Entscheid bleibe bei den eidgenössischen Räten.