Mit der Motion «22.4253» der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) vom 10. Oktober 2022 zur Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der Agrarpolitik 2022+ wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) auszuarbeiten.
Mit der Vorlage verfolgt der Bundesrat drei Ziele:
- Die Selbstbewirtschaftung soll gestärkt werden. Bei nicht erfüllten Auflagen könnte die Erwerbsbewilligung widerrufen werden.
- Die Stellung von Ehegattinnen und -gatten soll verbessert werden.
- Das Unternehmertum soll mit einer Erhöhung der Belastungsgrenze gefördert werden. Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nur bis zur Belastungsgrenze mit Grundpfandrechten belastet werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 10. Januar 2025. Das bäuerliche Bodenrecht soll landwirtschaftliche Familienbetriebe fördern.
Für die Umsetzung der Motion 22.4253 hatte das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine externe Begleitgruppe einberufen. Vertreten waren die kantonalen Landwirtschaftsämter (KOLAS), der Schweizer Bauernverband, der Schweizer Bäuerinnen- und Landfrauenverband, die Junglandwirte-Kommission, die Kleinbauernvereinigung, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, die Schweizerische Gesellschaft für Agrarrecht, der Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums und die landwirtschaftlichen Treuhänder.