/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Landwirtschaft: Unternehmertum, Selbstbewirtschaftung und Ehepartner stärken

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) verabschiedet. Damit sollen die Stellung der Ehepartner auf landwirtschaftlichen Betrieben und der Grundsatz der persönlichen Bewirtschaftung gestärkt werden. Weiter soll der unternehmerische Handlungsspielraum erweitert werden.

blu |

Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht sorgt gemäss der Landesregierung für stabile Rahmenbedingungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Es sei eine wichtige Grundlage für eine leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft, heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch weiter.

Die ständerätliche Wirtschaftskommission beauftragte den Bundesrat mit der Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+», die Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten sowie das Unternehmertum zu stärken. Er hatte bis Ende 2025 Zeit, einen Entwurf zur Anpassung des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) auszuarbeiten. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision kommt der Bundesrat dem Auftrag des Parlaments nach.

Der Entwurf enthält drei Punkte:

1. Grundsatz der Selbstbewirtschaftung stärken

Mit dem Grundsatz, dass nur Selbstbewirtschafter und Selbstbewirtschafterinnen landwirtschaftliche Grundstücke erwerben können, verhindert das BGBB, dass das für die Landwirtschaft wertvolle Kulturland in die Hände von Investoren oder gar Spekulanten gelangt.

Zur Stärkung der Selbstbewirtschaftung werden mit der Teilrevision des BGBB drei Massnahmen vorgeschlagen

  • Das Gesetz soll den Bewilligungsbehörden ausdrücklich ermöglichen, Auflagen an den Erwerb von Grundstücken knüpfen zu können, die bei Nichteinhalten zu einem Widerruf der Bewilligung führen.
  • Es sollen restriktivere Voraussetzungen für die Bewilligung des Erwerbs landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe durch Kapitalgesellschaften festgelegt werden. So sollen selbstbewirtschaftende natürliche Personen mindestens drei Viertel der Stimm- und Kapitalanteile halten müssen, wenn sich in der Kapitalgesellschaft ein landwirtschaftliches Gewerbe befindet und der Verkehrswert dieses Sachvermögens mehr als die Hälfte der Aktiven ausmacht.
  • Es sollen Ausnahmen vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung nur noch bewilligt werden, wenn eine Schutzzone nach Artikel 17 des Raumplanungsgesetzes vorliegt oder ein Objekt von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz betroffen ist.

2. Stärkung des Unternehmertums

Um die unternehmerische Leistungsfähigkeit der Betriebe zu verbessern, sind vier Massnahmen vorgesehen:

  • Die Belastungsgrenze für landwirtschaftliche Grundstücke soll erhöht werden, indem der Zuschlag für die Belastungsgrenze von 35 auf 50 Prozent des Ertragswerts der Bauteuerung angepasst wird.
  • Bei grösseren landwirtschaftlichen Gewerben mit mehreren Angestellten soll das Prinzip der Selbstbewirtschaftung beim Zuerwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken so angewendet werden, dass der Kauf von Grundstücken im ortüblichen Bewirtschaftungsbereich bewilligt werden kann. Die Erwerbenden müssen das landwirtschaftliche Gewerbe weiterhin selbst bewirtschaften, das Unternehmen leiten und aktiv im Betrieb mitarbeiten. Die Bewirtschaftung des neu erworbenen Grundstücks kann jedoch durch die Angestellten des Betriebes erfolgen.
  • Pächter und Pächterinnen soll auch auf gepachteten Grundstücken ein Baurecht für Ökonomiegebäude und Pflanzungen ermöglicht werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass das errichtete Baurecht weiterhin dem BGBB unterstellt bleibt. Weil landwirtschaftliche Gewerbe real nicht geteilt werden dürfen, muss das Baurecht mit der Hofübergabe dem Selbstbewirtschafter oder der Selbstbewirtschafterin übertragen werden.
  • Die Realteilung grosser Gewerbe soll ermöglicht werden, wenn keine neuen Gebäude wegen der Realteilung gebaut werden müssen und nach der Realteilung zwei oder mehrere landwirtschaftliche Gewerbe entstehen, die voraussichtlich längerfristig bestehen können.

3. Stellung von Ehegattinnen und -gatten verbessern.

Mit der Teilrevision des BGBB werden in Ergänzung zum Ehe- und Erbrecht drei Massnahmen vorgeschlagen, welche die Position der Ehegatten stärken sollen

  • Ehegatten soll bei der Übernahme eines landwirtschaftlichen Gewerbes ein Vorkaufsrecht zum Ertragswert eingeräumt werden, sofern der Ehegatte oder die Ehegattin das landwirtschaftliche Gewerbe selbst bewirtschaften will. Dieses Vorkaufsrecht soll an zweiter Stelle nach demjenigen der selbstbewirtschaftenden Nachkommen stehen.
  • Zur Verbesserung der Gerechtigkeit unter Erben und Ehegatten soll der Anrechnungswert bei grossen Investitionen vor der Hofübergabe oder dem Erbgang angemessen und entsprechend der Nutzungsdauer der Investition konkretisiert und erhöht werden können.
  • Zur Überschreitung der Belastungsgrenze mit dem Ziel, die so erlangten Mittel zur Begleichung festgelegten güterrechtlichen Forderungen aus Ehescheidung oder Ehetrennung zu verwenden, soll keine Bewilligung notwendig sein. Damit soll die Finanzierung und Bezahlung der gerichtlich festgestellten güterrechtlichen Ansprüche über eine Hypothek ermöglicht werden

-> Die ausführliche Botschaft mit den Änderungen über das bäuerliche Bodenrecht findet Ihr hier

-> Die Änderungen der Artikel

Für die Ausarbeitung der Vorlage hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine externe Begleitgruppe einberufen. In dieser waren die kantonalen Landwirtschaftsämter (KOLAS), der Schweizer Bauernverband, der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband, die Junglandwirte-Kommission, die Kleinbauernvereinigung, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, die Schweizerische Gesellschaft für Agrarrecht, der Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums sowie die landwirtschaftlichen Treuhänder vertreten.

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr an die Olma?

    • Ja:
      36.96%
    • Nein:
      46.74%
    • Weiss noch nicht:
      16.3%

    Teilnehmer insgesamt: 184

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?