Wie der Ständerat findet nun auch der Nationalrat, dass der Bundesrat nicht explizit die Kompetenz haben soll, Detailhändlern Vorgaben zur Entsorgung unverkaufter biogener Produkte zu machen. Gemeint sind etwa Lebensmittel und Topfpflanzen.
Keine Entpackungspflicht
Auch soll der Bundesrat Detailhändler nicht ausdrücklich anweisen können, diese Produkte Biogasanlagen zuzuführen, welche in der Lage sind, Plastikverpackungen auszusortieren. Das hatte eine Mehrheit der vorberatenden Kommission der grossen Kammer vorgeschlagen.
In der entscheidenden Abstimmung sprach sich die grosse Kammer mit 165 zu 26 Stimmen bei einer Enthaltung klar gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit und fürs Streichen des entsprechenden Passus aus.
Zuvor hatte Bundesrat Albert Rösti im Rat gesagt, aus dem Gesetzesprojekt gehe bereits hervor, dass die Besitzer der unverkauften Produkte grundsätzlich die Verpackung vor der Entsorgung der Produkte entfernen müssten.
«Biogene Abfälle müssen künftig vorrangig stofflich verwertet werden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist und nicht zu einer zusätzlichen Umweltbelastung führt», sagte Rösti. Die nationalrätlichen Forderungen nach einer expliziten Entpackungspflicht seien deshalb unnötig.
Am Donnerstag im Ständerat
Die Umweltorganisation Greenpeace schrieb am Montag in einer Mitteilung von einem «Durchbruch» bei der Vorlage und einem «wichtigen Schritt für die Schonung von Umwelt und Ressourcen». Sobald die Vorlage bereinigt sei, stelle sie die Grundlage dar, um Produkte langlebiger zu machen und sie besser reparieren zu können.
Die Vorlage geht nun zur Bereinigung einer letzten Differenz zurück in den Ständerat. Umstritten ist noch, ob sich der Bundesrat bei der Messbarkeit von quantitativen Ressourcenzielen «soweit möglich auf international anerkannte Produktedeklarationen» ausrichtet. Oder aber ob es «international anerkannte Standards» sein sollen. Geplant ist dass die Vorlage am Donnerstag erneut in den Ständerat kommt.
Kernpunkt nationales Littering-Verbot
Bereits vor vier Jahren hatte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) beschlossen, das nationale Umweltschutzgesetz mit Bestimmungen zur Kreislaufwirtschaft zu ergänzen. 2023 begannen die Eidgenössischen Räte mit der Beratung.
Mit Kreislaufwirtschaft ist grundsätzlich gemeint, dass nicht mehr Gebrauchtes beziehungsweise Brauchbares nach Möglichkeit weitergegeben oder aber wiederverwertet werden soll. Abfälle sollen wiederverwendet und stofflich verwertet werden, wo dies einen echten Mehrwert bringt.
Kernpunkt der Vorlage ist ein nationales Littering-Verbot. Auf dieses Verbot, Abfall wegzuwerfen oder achtlos liegenzulassen, einigten sich die Räte schon Ende 2023.