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Lob und Kritik an der Übernahme von EU-Pflanzenschutz

Vorschläge der Wirtschaftskommission des Nationalrats zur prinzipiellen Übernahme von EU-Pflanzenschutzmittelzulassungen in der Schweiz sind in der Vernehmlassung auf ein unterschiedliches Echo gestossen. Das Gesetzesprojekt stösst auf Zustimmung, aber auch auf vehemente Ablehnung.

sda/clu |

Die Vorlage der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) sieht vor, dass Pflanzenschutzmittel, die in bestimmten europäischen Ländern eingesetzt werden dürfen, in der Schweiz schneller zugelassen werden als heute. Gelten sollen die Vereinfachungen für Produkte, die in einem Schweizer EU-Nachbarland sowie in den Niederlanden oder in Belgien zugelassen sind.

Die Schweiz soll in solchen Fällen die Genehmigung der Wirkstoffe durch die EU automatisch übernehmen, als Grundlage. Geprüft werden müssten die Mittel allerdings punkto Gewässerschutz. Ebenfalls müssen die Behörden klären, ob besondere Schweizer Bestimmungen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt eingehalten werden.

Innerhalb von zwölf Monaten

Die WAK-N will weiter vorgeben, dass die Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein müssen. Für die Landwirtschaft werde es immer schwieriger, mit geeigneten Mitteln neuartige Schädlinge und zunehmende Resistenzen zu bekämpfen, sagt sie zur Begründung der Vorlage.

Ihre Vorlage stützt sich auf eine von den eidgenössischen Räten angenommene Motion des Walliser Mitte-Nationalrats Philipp Matthias Bregy.  Mit der parlamentarischen Initiative «Moderner Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen»  soll die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz beschleunigt und vereinfacht werden.

Gewässerschutzfachleute dagegen

Grundsätzlich Ja zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes im Sinn der Vorlage sagen die SVP, die Mitte-Partei, die FDP, der Wirtschaftsverband Scienceindustries und die Kantone Basel-Landschaft und Schwyz. Das geht aus deren Stellungnahmen hervor. Der Kanton Luzern wiederum begrüsst zwar die Bestrebungen, der Landwirtschaft moderne Pflanzenschutzmittel rasch zur Verfügung zu stellen. Er äussert aber auch Bedenken.

Die Vernehmlassung der Vorschläge ging am Montag zu Ende. Nein dazu sagen die SP, die Grünen, die in der Umweltallianz zusammengeschlossenen Natur- und Umweltorganisationen sowie der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA).

Lange Warteliste für Schutzmittel

Für Bregys Partei, die Mitte, sind schnellere Zulassungsverfahren in diesem Bereich notwendig. Heute seien die Verfahren langwierig, kompliziert und aufwändig. «Die Schweiz muss nicht selbst das ganze Zulassungsverfahren erneut durchführen», findet auch die FDP Schweiz.

Die SVP schreibt, in den letzten 20 Jahren seien von den zuständigen Behörden etwa zweimal so viele Pflanzenschutzmittel verboten worden, wie neue zugelassen worden seien. Im vergangenen Jahr hätten über 700 Mittel auf ihre Zulassung gewartet.

Das sagen die Grünen

Der Verband Scienceindustrie spricht von einem wichtigen Schritt, um die Beurteilung von Zulassungsgesuchen an den Rechtsrahmen von bereits gültigen Abkommen mit der EU anzupassen. Dieser Verband vertritt die Branchen Chemie, Pharma und Life Sciences.

Die Anwendung der Vorlage könnte für die Schweiz zur Folge haben, dass mehr Produkte zugelassen würden als in den einzelnen EU-Ländern: Das sagen die Grünen. Denn nicht in allen der sechs von der Vorlage erfassten Länder seien dieselben Produkte bewilligt.

Schweiz werde «Pestizid-Hotspot», sagt SP

Die SP schreibt, der Änderungsentwurf würde aus der Schweiz «den Pestizid-Hotspot Europas machen», in dem mehr Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel erlaubt wären als in jedem EU-Mitgliedstaat. So äussert sich auch die Umweltallianz. Sie sagt zudem, in der Schweiz gebe es einfach zu wenig Personal in den Zulassungsstellen.

Statt das Problem anzugehen, dass in der Schweiz viele Grundwasservorkommen mit Pestiziden und deren Abbauprodukte verunreinigt würden, schaffe die Vorlage «weitere Risiken für die Gesundheit der Menschen, der Gewässer und der Biodiversität». Das sagt der VSA. Zu erwarten seien höhere Kosten für den Ersatz und die Sanierung von kontaminierten Trinkwasserfassungen.

Wie geht es weiter

Die Auswertung der Vernehmlassungsantworten und die Anpassung der Vorlage werden nun von der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N), in Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung vorgenommen. Anschliessend wird der überarbeitete Entwurf im Parlament beraten, wo er von den zuständigen Kommissionen geprüft und in beiden Kammern diskutiert und abgestimmt wird. Wird das Gesetz verabschiedet, beginnt eine 100-tägige Referendumsfrist, bevor es in Kraft treten kann.

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