Inmitten des Abstimmungskampfs um die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative hat der Bundesrat am Mittwoch den «Massnahmenplan Sauberes Wasser» präsentiert. Mit dem Plan soll eine vom Parlament verabschiedete Vorlage umgesetzt werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 die Vernehmlassung zu einem Massnahmenplan eröffnet, der das Wasser in der Schweiz besser schützen will. Der «Massnahmenplan Sauberes Wasser» enthält ein Paket von Landwirtschaftsverordnungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative «Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln». Das Konsultationsverfahren wird bis zum 18. August 2021 dauern.
Das Ziel sei klar, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats: Oberflächengewässer von Biotopen sowie das Grund- und Trinkwasser sollen besser geschützt werden.
Umsetzung der parlamentarischen Initiative
Der Massnahmenplan, den der Bundesrat nun vorlegt, zeigt auf, wie die parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umgesetzt werden soll. Das Parlament hatte das Geschäft in der Frühjahrssession zu Ende beraten und eine Gesetzesvorlage dazu verabschiedet.
Diese verlangt, dass die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 halbiert werden. Referenz soll das Mittel der Jahre 2012 bis 2015 sein.
Die Vorlage ist formell kein Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidinitiative, aber eine Reaktion darauf. Verglichen mit den Volksbegehren, die am 13. Juni zur Abstimmung kommen, stelle die neue Gesetzgebung «stellenweise konkretere Lösungen» bereit, schreibt der Bundesrat.
Keine Wirkstoffe mit Risikopotenzial
Die Vorlage betrifft das Landwirtschaftsgesetz, das Gewässerschutzgesetz und das Chemikaliengesetz. Der genaue Inhalt wird auf Verordnungsstufe konkretisiert. In einem ersten Schritt geht der Bundesrat nun die Massnahmen an, die das Landwirtschaftsrecht betreffen.
Um weiterhin Direktzahlungen zu erhalten, dürfen Betriebe beispielsweise keine Wirkstoffe «mit erhöhtem Risikopotenzial» mehr einsetzen, wie es bei Herbiziden wie zum Beispiel Dimethachlor der Fall ist. Auf den Ackerflächen eines Betriebs müssen neu mindestens 3,5 Prozent der Fläche als spezifische Biodiversitätsförderflächen angelegt werden.
Weiter müssen die Betriebe Massnahmen ergreifen, um die Abschwemmung und die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln von den behandelten Parzellen zu reduzieren, beispielsweise, indem sie bei der Ausbringung mehr Platz zwischen ihrer Parzelle und Wasserschächten lassen.
20% weniger Stickstoff und Phosphor
Damit weniger Dünger ins Wasser gelangt, soll zudem sichergestellt werden, dass in der Landwirtschaft weniger Nährstoffüberschüsse entstehen. Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat unter anderem vor, den Fehlerbereich von 10 Prozent, der bei der Berechnung der Düngerbilanz toleriert wird, abzuschaffen. So soll der Stickstoff- und Phosphorgehalt in den Böden bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden.
Es werde jedoch weiterhin möglich sein, Überschüsse an Betriebe weiterzugeben, die diesen Hofdünger verwenden können, heisst es in der Mitteilung. Damit könnten Kunstdünger ersetzt werden.
Sanktionen vorgesehen
Ein Teil der vorgeschlagenen Massnahmen betrifft die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Entsprechend werden landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, dazu verpflichtet, die Massnahmen umzusetzen.
Das Paket sieht auch Sanktionen vor. So werden etwa Direktzahlungen gestrichen, wenn die Vorgaben zum Stickstoff- und Phosphorgehalt überschritten werden.
Eine Journalistin wollte wissen, ob es Sanktionen nach sich ziehe, wenn die Ziele nicht erreicht werden? «Bei den Pflanzenschutzmitteln sieht der Gesetzestext der parlamentarische Initiative vor, dass bei einer Nichterreichung der Ziele der Bundesrat weitergehende Massnahmen ergreifen kann», sagte Christian Hofer, Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft.
Soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten
Die Änderungen werden voraussichtlich im Frühling 2022 vom Bundesrat beschlossen und sollen auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. Ein zweites Verordnungspaket mit zusätzlichen Massnahmen wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung geben.
Ein zweites Verordnungspaket mit zusätzlichen Massnahmen wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung gegeben.
Wichtigste Änderungen im Überblick
ÖLN Mindestanteil Biodiversitätsförderfläche auf Ackerfläche:
Auf den Ackerflächen eines Betriebs müssen mindestens 3,5% der Fläche mit spezifischen Biodiversitätsförderflächen angelegt werden. Diese Voraussetzung gilt nur für Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone. Im ersten Umsetzungsjahr werden bei mangelhafter Erreichung dieses Mindestanteils noch keine Direktzahlungen gekürzt. Die Massnahme hilft, den Nährstoffeintrag und den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Und gleichzeitig werden Defizite bei der Biodiversität im Ackerbaugebiet gesenkt.
ÖLN Pflanzenschutzmittel:
Der Einsatz von Wirkstoffen mit erhöhten Risikopotenzialen wird eingeschränkt. Die zuständigen kantonalen Fachstellen können indes Sonderbewilligungen für solche Wirkstoffe erteilen, sofern kein Ersatz durch Wirkstoffe mit tieferem Risikopotenzial möglich ist. Ausserdem müssen die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter Massnahmen zur Reduktion der Abdrift und der Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln umsetzen. Pflanzenschutzmittel-Geräte müssen zudem zwingend mit einer Spritzeninnenreinigung ausgerüstet sein.
ÖLN Nährstoffbilanz:
Die bisherigen Fehlerbereiche von +10 Prozent bei Stickstoff und Phosphor werden aufgehoben. Die N- und P-Versorgung darf ab 2023 bei maximal 100% liegen. Liegen sie darüber, so werden wie bisher Direktzahlungen gekürzt.
Produktionssystembeiträge: Die vorgeschlagenen Produktionssystembeiträge umfassen bestehende weiterentwickelte Produktionssystem-Programme und Ressourceneffizienz-Programme sowie neue Produktionssystem-Programme. Das Kernziel dieser Beiträge ist die landwirtschaftliche Produktion sowie naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen gemäss der Definition in Artikel 75 Landwirtschaftsgesetz zu fördern. Alle Massnahmen stehen im Dienste der Produktion und fördern alternative Produktionsformen sowie widerstandsfähigere und diversifizierte Produktionssysteme.
wieviel kommt von den Flachdach Hausfasaden ? mit diesem Bauboom der letzten jahre, soo ungefär 1 mg Pestizied pro m2 HAUSFASADE das jährlich ausgeschwemmt und direk ins Grungwasser oder in die drainagen läuft,
warum wird nicht über diese verunreinigung debatiert, ? alle Flachdachhäser brauchen mindestens 1 Meter Vordach oder wandverkleidungen ohne Pestiziede ! sanieren innert 5 Jahren !!
Diese Rauchpetarden sind zu gut als solche zu erkennen!!
Deshalb JA zur TWI
Hoffe die Mehrheit merkt es vor dem 13. Juni
Deshalb JA zur TWI