Die Diskussion über eine Mehrwertsteuerreform war 2008 vom Bundesrat lanciert worden. – Reto Blunier
21 bürgerliche Ständeräte wollen einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer mit möglichst wenigen Ausnahmen einführen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung einer entsprechenden Motion. Das Vorhaben war in den vergangenen Jahren mehrmals gescheitert.
Die Diskussion über eine Mehrwertsteuerreform war 2008 vom Bundesrat lanciert worden. Drei Jahre später scheiterte die Vorlage am parlamentarischen Widerstand.
FDP unbeeindruckt
Ausschlaggebend war, dass durch den Einheitssatz Lebensmittel verteuert worden wären. Die Mehrheit des Nationalrats kritisierte die vorgeschlagene Lösung als unsozial und wies sie an den Bundesrat zurück. Vom Tisch war der Einheitssatz damit aber nie. Vorstösse mit dem Ziel einer vereinfachten Mehrwertsteuer fanden in der Folge jedoch weiterhin keine Mehrheit.
Insbesondere die FDP zeigt sich unbeeindruckt. Sie ist weiterhin überzeugt, dass das heutige System mit drei Sätzen und zahlreichen Ausnahmen unnötige und vermeidbare Kosten verursache. FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) bringt nun die Idee eines Einheitssatzes erneut aufs Tapet. Seine Motion erhält Unterstützung von zahlreichen SVP-, FDP- und Mitte-Ständeräten.
Reduzierter Satz für Lebensmittel
Die Landesregierung winkt aber ab, wie ihre am Donnerstag publizierte Antwort auf den Vorstoss zeigt. «Angesichts der Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Wirtschaft und die Einkommenssituation der privaten Haushalte scheint es derzeit nicht zielführend, eine Mehrwertsteuerreform vorzuschlagen», schreibt der Bundesrat.
Insbesondere heute reduziert besteuerte Güter wie Lebensmittel, Bücher und Medikamente und von der Steuer ausgenommene Dienstleistungen wie Heilbehandlungen oder Bildungsleistungen würden mit einem Einheitssatz teurer. Für den Bundesrat sei es «eher unwahrscheinlich, dass die Aufhebung der Mehrheit der Steuerausnahmen im parlamentarischen Verfahren Bestand hätte», heisst es weiter.
Sinnvoller sei der aktuell verfolgte Ansatz, die geltende Mehrwertsteuer weiter zu vereinfachen – beispielsweise durch die Digitalisierung der Steuerverfahren und durch gezielte administrative Erleichterungen.