In der Schweiz sind Verluste von 2,8 Millionen Tonnen an Lebensmitteln vermeidbar. «Der Verlust entspricht dem Landverbrauch von zwei Dritteln der Schweizer Ackerfläche und knapp der Hälfte des Weidelandes. Die Kosten der Lebensmittelverschwendung machen in der Schweiz über 600 Franken pro Person und Jahr aus. Das sind eindrückliche Zahlen», sagte Munz.
Oft würden Lebensmittel weggeworfen, weil das Haltbarkeitsdatum überschritten sei, argumentierte Munz. Dabei seien diese noch völlig geniessbar. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) sei aufgerufen, die beiden 2021 erstellten Leitfäden zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten umzusetzen. Denn Lebensmittel würden oft aufgrund ihres Verbrauchsdatums fortgeworfen, obwohl sie für den Konsum noch geeignet wären, führte Munz aus. «Die Bevölkerung weiss nicht, dass die meisten Lebensmittel ohne gesundheitliche Folgen weit über das Verbrauchsdatum konsumiert werden können», sagte sie.
Die wichtigste Massnahme sei, dass statt des Verbrauchsdatums konsequent MHD und MHD plus auf die Verpackung aufgedruckt werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum plus (MHD plus) gibt an, wie viele Tage ein korrekt gelagertes Lebensmittel über das jeweilige Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus ohne gesundheitliche Risiken konsumiert werden kann. Munz sagte, dass die Nahrungsmittelindustrie dieses Vorgehen unterstütze.
Der Bundesrat beantragte Ablehnung des Vorstosses. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte, der Bundesrat habe seinen Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung im Frühjahr 2022 verabschiedet. Dieser zielt darauf ab, die Verschwendung bis 2030 zu halbieren. In der ersten Phase des Aktionsplans will der Bundesrat den unterzeichnenden Organisationen ermöglichen, auf freiwilligem Weg griffige Massnahmen umzusetzen.