Slogans wie «CO2-neutral», «klimaneutral» oder «klimapositiv» sind somit trotz Label irreführend, teilte der Konsumentenschutz am Dienstag mit. Sollten Unternehmen ihre Werbung nicht anpassen, müsse das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gegen sie vorgehen, schlussfolgert die Stiftung aufgrund eines Verdikts der Lauterkeitskommission (SLK).
Grünwaschen ist irreführend
In zwei Beschlüssen zu den Fällen einer Heizölfirma und eines Babynahrungsproduzenten hält die SLK fest, die Werbung mit Klimaneutralität sei unlauter. Solange keine definitiven, allgemein akzeptierten Methoden zur Messung der Nachhaltigkeit oder zur Sicherung der Durchführung vorhanden seien, würden solche sogenannten Green-Marketing-Botschaften Konsumentinnen und Konsumenten irreführen.
Die Heizölfirma sollte gemäss der Empfehlung der SLK nicht mehr behaupten, ihr Heizöl sei klimaneutral, bevor sie einen lückenlosen Nachweis vorlegt. Darin müssten die produktionsseitigen Klimaauswirkungen errechnet und deren vollständige Kompensation lückenlos nachgewiesen werden – und zwar nach einer allgemein akzeptierten Methode.
Beschwerde beim Seco hängig
Der Hersteller von Säuglingsnahrung warb mit dem Slogan «unsere Gläschen sind klimapositiv». Das Unternehmen machte geltend, seine Umweltschutzprojekte würden den eigenen CO2-Ausstoss überkompensieren. Da konkrete Angaben und Belege fehlen, empfiehlt die SLK auch dieser Firma, auf die Aussage zu verzichten.
Gleichzeitig mit den Beschwerden beim SLK hatte der Konsumentenschutz auch beim Seco Beschwerden gegen unlautere Klima-Werbung eingelegt. Diese sind hängig.
Die Stiftung bezeichnet das Fehlen gesetzlicher Vorgaben für umweltbezogene Werbung als Grundproblem. Solange die Voraussetzungen unklar seien, müsse die Werbung mit «grünen» Aussagen als unlauter gelten. Die Werbebotschaften hätten keinen überprüfbaren Wahrheitsgehalt.
Schweizerische Lauterkeitskommission
Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist eine neutrale, unabhängige, private Institution der Kommunikationsbranche zum Zweck der werblichen Selbstkontrolle. Sie wurde 1966 gegründet. Jede Person eine kommerzielle Kommunikation (also eine Werbung), die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Lauterkeitskommission zu beanstanden.
Die Kommission besteht aus drei Kammern, in welcher Konsumenten, Medienschaffende und Werbende paritätisch vertreten sind. Sie kann aber keine staatlich durchsetzbaren Urteile fällen. Sie erlässt Empfehlungen mit dem Ziel, dass diese von den Werbetreibenden zukünftig umgesetzt werden und somit rechtliche Risiken von Klagen oder Strafverfahren vor staatlichen Behörden vermieden werden können.