Am 9. Juni stimmt die Schweizer Bevölkerung über das Stromgesetz ab.
zvg
Die Delegiertenversammlung der Mitte hat am Samstag einstimmig die Ja-Parole zum Stromgesetz gefasst, über das am 9. Juni abgestimmt wird. Zudem beschlossen die Delegierten die Nein-Parole zur Biodiversitäts-Initiative.
Über die Biodiversitäts-Initiative wird am 22. September abgestimmt. 102 Delegierte sprachen sich gegen die Initiative aus, 40 dafür, während sich 17 enthielten. Der Abstimmung der Delegierten war eine kontroverse Diskussion vorausgegangen, in der unter anderem Christina Bachmann-Roth das Ja der Mitte-Frauen zur Initiative verteidigte. Der St. Galler Nationalrat Markus Ritter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbands (SBV), erläuterte die Folgen der Initiative.
Die Änderung des Gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien oder kurz Energie-Mantelerlass unterstützte die Mitte Partei mit grosser Mehrheit. Die Delegierten empfahlen mit 155 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Ja.
Der Tessiner Ständerat Fabio Regazzi erklärte vor den Delegierten, dass die Änderung des Stromgesetzes wichtig sei, weil die Schweiz «nicht in der Lage ist, die benötigte Energie selbstständig zu produzieren, und dass ihre Abhängigkeit vom Ausland teuer und nicht frei von Gefahren ist». Seiner Meinung nach «können alternative Lösungen wie Sonnen- oder Windenergie nur partiell sein».
Das Stromgesetz
Am 9. Juni stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ab. Die Vorlage schafft die Grundlage, damit die Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produzieren kann. Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Stärkung der Versorgungsicherheit der Schweiz zur Annahme.
Die Fondation Franz Weber und das sogenannte Naturkomitee haben eine Abstimmungskampagne gegen das Stromgesetz lanciert. Das Gesetz führe zu einer Zerstörung der Landschaft und schwäche die demokratischen Rechte.
Falls die Vorlage angenommen wird, soll sie auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden. jgr