Die Motion «Gesetzliche Grundlagen dafür schaffen, dass die Kantone wolfsfreie Zonen ausscheiden können» will , dass die Kantone «wolfsfreie Zonen» bezeichnen können. In diesen Gebieten sollen Eingriffe zur Regulierung bewilligt werden können, wenn «zumutbare Schutzmassnahmen» nicht möglich sind. Viele Herden könnten mit verhältnismässigen Massnahmen nicht geschützt werden, lautete die Begründung dafür.
Alpwirtschaft retten
Das exponentielle Wachstum der Wolfsbestände führe zu schwerwiegenden Problemen, insbesondere für die Alpwirtschaft, heisst es in der Motion. «Das in einem Ausmass, das die Schaf- und Ziegenhaltung in ihrer Existenz gefährdet, mit allen sich daraus ergebenden Folgen in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht und in Bezug auf die Erhaltung der Biodiversität», heisst es im Vorstoss, der von Fabio Regazzi (Mitte/TI) im Jahr 2022 verfasst wurde.
Man könne deshalb nicht mehr länger untätig bleiben. «Wenn wir die Alpwirtschaft retten wollen, müssen wir die Präsenz des Wolfs in den Alpen auf bestimme Gebiete einschränken. Insbesondere dort, wo es Herden gibt, die nicht geschützt werden können, und in Siedlungsnähe», heisst es weiter. Eine Möglichkeit sei, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, die Schaffung von wolfsfreien Zonen. Dort sollen Regulierungseingriffe ohne übermässige Bürokratie bewilligt werden können.
Herdenschutz ausbauen
Die zweite Motion verlangt schnellere genetische Analysen der Kadaver von von Wölfen gerissenen Tieren sowie raschere Verfahren für Abschussbewilligungen von Problemwölfen. «Es geht darum, die Praxis in der Verordnung zu verankern, wonach eine einfache Feststellung des Wildhüters genügt, wenn ein Wolf erlegt wurde. Dass der Kadaver nach Bern gebracht werden muss und Proben für teure Analysen in Lausanne entnommen werden müssen, ist nicht mehr zulässig», sagte Benjamin Roduit (Mitte/VS), der die Motion für Regazzi im Rat vertrat.
Ausgebaut und vereinfacht werden sollen zudem die Unterstützung für den Herdenschutz und Schadenersatz-Zahlungen an von Rissen betroffene Tierhalter. «Die Unterstützungsmöglichkeiten und Finanzhilfen, die für Herdenschutzmassnahmen und für Schadenersatzzahlungen an die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter zur Verfügung stehen, sollen ausgebaut und vereinfacht werden, dies auch ausserhalb der Sömmerungszeit», fordert die Motion «Weniger Bürokratie und wirksamere Massnahmen zum Schutz vor Wolfsschäden in der Schweiz».
«Wolfsproblem muss gelöst werden»
Die Probleme, die der Wolf verursache, seien noch immer nicht gelöst, begründete Benjamin Roduit (Mitte/VS) die zwei Motionen, und die Bestände wüchsen exponentiell. Im November 2023 seien mehr als 30 Wolfsrudel mit über 300 Wölfen gezählt worden. Die Regulierungsabschüsse hätten dieses Wachstum kaum gebremst. Die revidierte Jagdverordnung habe also nicht alles gelöst. Es gehe um eine Frage der Sicherheit und des Respekts vor dem Eigentum.
«Das Wolfsproblem erfordert zu viel Energie und Kosten und muss endlich gelöst werden», forderte Roduit. Es gehe darum, Wölfe dort schiessen zu können, wo sie Konflikte mit menschlichen Aktivitäten verursachten und sie an Orten zu schützen, wo sie keine Gefahr darstellten.
Die Motion «Wolfsfreie Zonen» wurde mit 95 zu 83 Stimmen angenommen. Die Ja-Stimmen kamen von der SVP, Mitte und FDP. Abgelehnt wurde der Vorstoss von der SP, den Grünen und der GLP. Die Ja-Stimmen bei der Motion «Weniger Bürokratie und wirksamere Massnahmen» kamen ebenfalls von der SVP, der Mitte sowie der FDP.
Rösti: Wolfsfreie Zonen kaum möglich
Umweltminister Albert Rösti beantragte ein Nein zu den Motionen, die der heutige Tessiner Mitte-Ständerat Fabio Regazzi eingereicht hatte. Proaktive Regulierungen seien heute möglich und weiterhin geplant. Rösti verwies auf die Jagdverordnung vom 1. Dezember, die befristet für zwei Jahre gilt. «Mit dieser Verordnung ist eine proaktive Regulierung der Wolfsbestände möglich, und zwar dort, wo der Wolf für Nutztiere oder den Menschen eine Gefahr darstellt und wo die entsprechenden Kriterien erfüllt sind», führte er aus.
Wolfsfreie Zonen seien hingegen kaum möglich, weil Wölfe weit wanderten und grösste Räume beanspruchten. Oder dann nur mit grösstem administrativen Aufwand. Man soll nun die Resultate der nächsten Jahre abwarten.
Die revidierte Jagdverordnung, die präventive Abschüsse von Wölfen während fünf Monaten des Jahres erlaubt, soll am 1. Februar 2025 in Kraft treten. In den übrigen Monaten können die Kantone Schaden stiftende Wolfsrudel regulieren. Präventiv geschossen werden konnten Wölfe bereits im vergangenen Winter.