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Neue EU-Verträge: «Gut für die Schweizer Agrarwirtschaft»

Rund 1’900 Seiten umfasst das Paket, mit dem die Schweiz ihr Verhältnis zur EU neu regeln will. Der Bundesrat hat diese neuen EU-Verträge diese Woche gutgeheissen und die Vernehmlassung eröffnet. Für die IG Agrarstandort Schweiz überwiegen die Vorteile. Chancen und Risiken müssten jedoch nun im Detail geprüft werden.

pd/sda/ome |

Ein halbes Jahr nach Abschluss der formellen Verhandlungen mit der EU über ein neues Vertragspaket hat der Bundesrat die umfassende Vorlage mit zahlreichen Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Nun können Parteien, Sozialpartner, Kantone, Gemeinden und weitere interessierte Kreise bis im Oktober Stellung dazu nehmen. 2026 wird im Parlament darüber abgestimmt. «Eine Volksabstimmung gilt angesichts des grundsätzlichen Widerstands der SVP als sicher», schreibt die Nachrichtenagentur SDA. 

Für die IG Agrarstandort Schweiz (IGAS) sind die Verträge «Gut für die Agrar-Schweiz», heisst es auf ihrer Webseite. Die IG Agrarstandort Schweiz begrüsst, dass das Verhältnis zu unseren Nachbarn nun wieder auf eine solide Basis gestellt werden könnte. Die Chancen und Risiken seien nun im Detail zu prüfen. Unter den heutigen Kenntnissen überwiegen die Vorteile, schreibt IGAS. Der vorteilhafte Status quo könne nur mit einem neuen Vertragspaket gesichert werden.

«Für Schweizer Landwirtschaft von herausragender Bedeutung»

Die bisherigen Verträge (Bilaterale I und II) mit der EU sichern der Schweizer Landwirtschaf einen massgeschneiderten Grenzschutz, schreibt IGAS. Der Marktzugang zu unseren Nachbarländern sei durch die gegenseitige Anerkennung der Standards für Produktionsmittel, Bioprodukte, AOP-Produkte, usw. gewährleistet. Die Bilateralen ermöglichen der Landwirtschaft zudem die kostengünstige Beschaffung von Düngern, Futter- und Pflanzenschutzmitteln oder Saatgut. Für die Lebensmittelverbeiter bieten die Bilateralen Zugang zu einem grossen Absatzmarkt, etwa für den hürdenfreien Export von Käse.

Das Vertragspaket mit der EU ist Voraussetzung, um die Bilateral Abkommen I und II zu sichern. Das ist für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft von herausragender Bedeutung.»

IG Agrarstandort Schweiz

Das vorliegende Vertragspaket (Bilaterale III) sei Voraussetzung, um die bisherigen Verträge zu sichern, schreibt IGSA. Die IG Agrarstandort Schweiz begrüsst daher, dass das Verhältnis zu unseren Nachbarn nun wieder auf eine solide Basis gestellt werden könnte. Unter den heutigen Kenntnissen überwiegen die Vorteile. Das Vertragspaket mit der EU sei Voraussetzung, um die bilaterale Abkommen I und II zu sichern. «Das ist für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft von herausragender Bedeutung», schreibt IGAS.

«Niemand zwingt uns, Recht zu übernehmen»

Die Verträge sollen die bestehenden bilateralen Abkommen stabilisieren und aktualisieren sowie eine neue Anbindung in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit schaffen. Laut Aussenminister Ignazio Cassis stellt das neue EU-Paket den bilateralen Weg mit einer stabilen Rechtsbasis sicher. «Es stellt keine Wende in der Schweizer Aussenpolitik dar.» Die Unabhängigkeit der Schweiz bleibe gewahrt. Das Paket sichere den Wohlstand und die Sicherheit, sagte Casis an einer Medienkonferenz. 

Wissenstand zum Agrarabkommen (Stand 13. Juni 2025)

  • Direktzahlungen, Absatzförderung, Zulagen auf Milch, Strukturverbesserungen und Grenzschutz sind nicht tangiert.
  • Sehr gut verhandelt: keine dynamische Rechtsübernahme, kein Einbezug EuGH, keine Ausgleichsmassnahmen
  • Für die CH- Land- und Ernährungswirtschaft sind die Bila III zentral, weil nur so Bila I und II gesichert werden könne
  • Das Verhandlungsergebnis im Agrar - und Lebensmittelsicherheitsbereich ist grundsätzlich zu begrüssen. Wir verstehen dies als Grundvoraussetzung für eine eigenständige Schweizer Agrarpolitik und eine erfolgreiche AP 2030. Quelle: IGAS

Bei der Wahrung der Unabhängigkeit habe die Schweiz ihren Handlungsspielraum erweitern können, so Cassis weiter. Ziel sei es gewesen, EU-Recht nicht automatisch übernehmen zu müssen. Jetzt gebe es klare Verfahren bei Unstimmigkeiten mit definierten Ausgleichsmassnahmen mithilfe eines Schiedsgerichts. Im Gegensatz zu anderen Behauptungen habe die Schweiz ihre Handlungsfähigkeit gewahrt und ausgedehnt.

Cassis konterte zudem die Kritik aus den Reihen der SVP, wonach die Schweiz künftig automatisch EU-Recht übernehmen muss. «Niemand zwingt uns, Recht zu übernehmen. Wir übernehmen nur dort Regulierungen, wo wir eine Marktbeteiligung wollen.»

Kommentare (1)

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  • Christoph Büschi | 15.06.2025
    Was passiert wohl wenn wir EU Recht nicht übernehmen? Da werden wir gegängelt wo es nur geht. Wir setzen schon jetzt jeden Quatsch um der aus Brüssel kommt und dies nur weil die Herren in Bern die Hosen voll haben. Ganz klares nein zu diesen Verträgen! Wenn die direkte Demokratie abgeschafft wird haben wir es wirklich nicht weit gebracht und genau das will die EU! Herr Cassis soll endlich ehrlich sein, ich traue diesem Herren nicht über den Weg!
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