Der Zusatzbeitrag soll für Tiere der Schaf- und Ziegengattung sowie Rindvieh bis 1-jährig ausgerichtet werden – dies unter bestimmten Voraussetzungen.
Cornel Werder
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 24. Januar 2023 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderungen betreffen 16 Verordnungen. Zusätzliche Beiträge sind beim Herdenschutz von Sömmerungsbetrieben vorgesehen.
Die Vernehmlassung dauert bis 2. Mai 2023, alle Verbände, Organisationen, aber auch Privatpersonen können Stellungnahmen einreichen. Die meisten der neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Zu den geplanten Neuerungen gehören auch zusätzliche Direktzahlungsbeiträge für Sömmerungsbetriebe, wenn diese Herdenschutzmassnahmen gegen Grossraubtiere umsetzen.
250 Franken pro Normalstoss
Für die Sömmerung wird ein Zusatzbeitrag von 250 Fr./Normalstoss zur Abgeltung des einzelbetrieblichen Aufwands im Herdenschutz gegen Grossraubtiere eingeführt. Damit soll die nachhaltige Nutzung der Sömmerungsweiden sichergestellt werden.
Das Wirtschaftsdepartement schlägt im Verordnungspaket 2023, dass künftig ein Zusatzbeitrag die Umsetzung betrieblicher Massnahmen zum Schutz der Nutztiere vor Grossraubtieren auf Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben fördern und abgelten soll. Dieser Zusatzbeitrag soll für Tiere der Schaf- und Ziegengattung sowie Rindvieh bis 1-jährig ausgerichtet werden, wenn die betreffende Alp zumutbar schützbar ist sowie ein einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept vom Kanton bewilligt und von den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern umgesetzt wird
Nicht für Material, sondern für Zeit und Personal
Während das Umweltdepartement (Uvek, neu unter Albert Rösti) beziehungsweise das Bundesamt für Umwelt (Bafu) Herdenschutzmassnahmen im engeren Sinne, wie das Material für zusätzliche Zäune oder Herdenschutzhunde, auf zumutbar schützbaren Alpen finanziell unterstützt, fokussiert dieser neue Zusatzbeitrag auf die Abgeltung des zusätzlichen nicht gedeckten einzelbetrieblichen Aufwands. Dazu gehören insbesondere die mit der Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen verbundenen höheren Arbeitsaufwände (zusätzliches Zäunen, das Einstallen) und das zusätzliche Alppersonal.
Druck aus dem Parlament
Mit dem Zusatzbeitrag soll die Alpwirtschaft unterstützt werden, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren besser bewältigen zu können. Damit soll letztlich sichergestellt werden, dass die Sömmerungsgebiete weiterhin nachhaltig bewirtschaftet werden. Hierzu haben im Parlament unter anderem Bergbauer und Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) und Bergbauerntochter Monika Rüegger (SVP, OW) Vorstösse eingereicht.
Gemäss Artikel 10quinqies Absatz 2 der Jagdverordnung (JSV) bezeichnen die Kantone die Alpperimeter, auf denen das Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen als nicht zumutbar erachtet wird (nicht zumutbar schützbare Alpen). Zur Ausscheidung solcher nicht zumutbar schützbaren Alpen hat das BAFU als Anhang zur Vollzugshilfe Herdenschutz eine Kriterienliste7 publiziert, die den Kantonen eine Vollzugsunterstützung bietet.
Schützbar oder nicht? Es ist kompliziert
Die Beurteilung, ob eine Alp zumutbar schützbar ist oder nicht, ist nicht statisch, sondern dynamisch und hängt u.a. auch von der Eigeninitiative und persönlichen Motivation der Bewirtschaftenden sowie der wirtschaftlichen Situation (u.a. beeinflusst durch Höhe der finanziellen Abgeltungen) ab. Die Kriterienliste des BAFU weist explizit auf diese Umstände hin.
3 Responses
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Es wird allen etwas genommen ( landw. Budget), damit ein Wolfbeitrag bezahlt wird!
Richtigerweise sollte die Wolfbefürworter für Schäden aufkommen !
An den Bauernverband:
Es darf nicht sein, dass der Wolfschutzbeitrag von den jetzigen landw. Beiträgen finanziert wird! (Basisbeitrag minus 100 Fr.)
Mit Geld alleine ist das Problem nicht zu lösen. Wenn die schäbige Behandlung der Leidtragenden und das Zuckerbrot und Peitschensystem abgeschafft würde, könnten die Probleme mit dem Wolf gelöst werden, ist meine Meinung.