/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Nichtmitglieder sollen zahlen – Milch-Standardvertrag verlängern

Sieben landwirtschaftliche Organisationen wollen, dass Nichtmitglieder auch künftig Selbsthilfemassnahmen mitfinanzieren. Sie haben beim Bundesrat ein Gesuch zur Verlängerung eingereicht. Zudem will die Branchenorganisation Milch (BOM) die Allgemeinverbindlicherklärung ihres Reglements Standardvertrag und Segmentierung um vier Jahre verlängern lassen.

blu |

Bauernverbände und landwirtschaftliche Organisationen engagieren sich für ihre Mitglieder im administrativen und politischen Bereich. Sie führen aber auch Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise mittels Kampagnen oder Werbung. Weiter setzen sie sich für die Absatzförderung ein.

Dazu braucht es finanzielle Mittel. Diese werden von den Mitgliedern, also den Landwirtinnen und Landwirten, entrichtet. Es gibt aber auch sogenannte Trittbrettfahrer: Sie profitieren zwar von der Arbeit der Organisationen, helfen aber nicht mit, die Massnahmen mitzufinanzieren.

Das Landwirtschaftsgesetz (Artikel 9) gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, die Beiträge zur Finanzierung der Kommunikations- und Absatzförderungsmassnahmen auch auf Nichtmitglieder auszudehnen. Deshalb haben acht landwirtschaftliche Organisationen entsprechende Gesuche eingereicht. Sie beantragen beim Bundesrat, auch Nichtmitglieder zur Zahlung dieser Beiträge zu verpflichten.

  • Schweizer Milchproduzenten, Schweizer Bauernverband, Gallosuisse, Emmentaler Switzerland, Interprofession du Vacherin Fribourgeois: Weiterführung der bestehenden Ausdehnung für die Dauer von 4 Jahren.
  • Branchenverband Schweizer Reben und Weine: Weiterführung der bestehenden Ausdehnung für die Dauer von 3 Jahren.
  • Raclette Suisse: neue Ausdehnung für die Dauer von 4 Jahren.

Die Branchenorganisation Milch will ihr Reglement für den Standardvertrag und zur Segmentierung, gestützt auf Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes, erneut für die Dauer von 4 Jahren allgemeinverbindlich erklären lassen. Damit sollen alle Käufer und Verkäufer von Rohmilch verpflichtet werden, den Standardvertrag und die Segmentierung umzusetzen. Ein entsprechendes Gesuch wurde beim Bundesrat eingereicht.

Die Begehren wurden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und auf der Website des BLW publiziert. Mit der Veröffentlichung sollen die Nichtmitglieder der Organisationen über den Inhalt der Begehren informiert werden. Interessierte können sich bis zum 15. September 2025 schriftlich dazu äussern. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern, zu übermitteln. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden, ob er den Begehren entsprechen wird.

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr an die Olma?

    • Ja:
      36.17%
    • Nein:
      52.48%
    • Weiss noch nicht:
      11.35%

    Teilnehmer insgesamt: 282

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?