Die kleine Kammer überwies die Motion aus dem Nationalrat am Dienstag einstimmig. Sie verlangt, zu prüfen, welches Potenzial in den WKK-Anlagen steckt und wie eine höhere Leistung dieser Kraftwerke finanziert werden soll. Der Bundesrat hat das Anliegen im Entwurf für ein Gesetz über die Sicherung von Stromreserven aufgegriffen.
Er will gemäss der am Freitag vorgestellten Botschaft zur gesetzlichen Verankerung der Winterstromreserve auch auf WKK-Anlagen setzen, die nicht an der Stromreserve teilnehmen. Er schlägt dafür für einen Zeitraum von zehn Jahren Investitionsbeiträge von jährlich 20 Millionen Franken vor.
Die neuen WKK-Anlagen sollen im Winterhalbjahr zusätzliche 400 Gigawattstunden (GWh) Strom liefern. Finanziert werden sollen diese Beiträge über den Netzzuschlagsfonds. Damit wird laut Bundesrat der Netzzuschlag nicht erhöht.
Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) sind dezentrale, fossil oder teilweise fossil befeuerte Anlagen. Sie erzeugen sowohl Wärme als auch Elektrizität. So können sie im Winterhalbjahr die in dieser Zeit reduzierte Produktion von Strom aus Sonne und Wasserkraft teilweise kompensieren. Ausserdem können sie bedarfsgerecht produzieren, weil sie sich rasch ein- und ausschalten lassen. Sie leisten somit einen Beitrag zur Stabilität des lokalen Verteilnetzes und zur Versorgungssicherheit. Bundesamt für Energie