Ausserdem sollen die Parteien dazu verpflichtet werden, Zölle für die im Abkommen definierten rund 300 umweltfreundlichen Güter und über hundert umweltbezogenen Dienstleistungen abzubauen, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mitteilte. Diese sowie die daran beteiligten Sektoren sollen dadurch gestärkt werden.
Des Weiteren sollen Akteure, die zum Beispiel freiwillige Umweltzeichen verwenden, mit unverbindlichen Leitlinien bei der Vermeidung von unnötigen Handelshemmnissen oder Umsetzungskosten unterstützt werden. Umweltzeichen helfen Konsumentinnen und Konsumenten besser zu erkennen, wie die Produkte hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit einzuschätzen sind. Anbieter können dadurch den ökologischen Mehrwert ihrer Produkte besser anpreisen.
Im Endeffekt soll das Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) den Übergang zu «emissionsarmen, klimaresistenten und nachhaltigen» Volkswirtschaften unterstützen. Es soll gemäss Mitteilung eine Vorreiterfunktion einnehmen und mit weiteren Vertragsparteien wachsen.
Das Schweizer Parlament muss das Abkommen noch genehmigen. Voraussichtlich Anfang des Jahres 2026 soll es für die Schweiz in Kraft treten.