/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Raumplanungsverordnung: «Das ist inakzeptabel»

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Revision der Raumplanungsverordnung eröffnet. Bei der so genannten Abbruchprämie wolle sich der Bundesrat nun finanziell nicht beteiligen. Für die Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) sei diese Haltung inakzeptabel.

pd |

Das eidgenössische Parlament hat im September 2023 die zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) beschlossen. RPG 2 stellt den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dar, welche daraufhin zurückgezogen wurde. Heute Mittwoch hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der Raumplanungsverordnung eröffnet. Die Vernehmlassung der Raumplanungsverordnung dauert bis 9. Oktober 2024.

Abbruchprämie als Kompensation

Zentrales Ziel der Vorlage ist es, die Zahl der Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen und der durch sie beanspruchten Fläche zu stabilisieren. Neue Bauten und Anlagen sollen zwar entstehen können, dafür müssen aber andere zurückgebaut werden. Als Anreiz wird dazu eine Abbruchprämie eingeführt.

Die Abbruchprämie soll in erster Linie durch die Kantone finanziert werden, durch Erträge aus der Mehrwertabschöpfung. Nur können viele Kantone gar keinen Mehrwert abschöpfen, weil sie kein neues Bauland mehr einzonen dürfen, schreibt die SAB in einer Mitteilung.

«Bund muss sich finanziell beteiligen»

Aus Sicht der SAB muss sich deshalb der Bund an der Finanzierung der Abbruchprämie beteiligen. Das sah auch eine Mehrheit des Parlamentes so und hat die entsprechende Bestimmung ins Raumplanungsgesetz aufgenommen. Diese Bundesbeteiligung erfordert entsprechende Präzisierungen auf Verordnungsstufe.

Im nun vorliegenden Entwurf zur Raumplanungsverordnung finde sich dazu aber kein Hinweis, stellt die SBA fest. Der Bundesrat schlägt weder einen Mechanismus zur Finanzierung der Bundesbeteiligung noch entsprechende finanzielle Mittel vor. Der Bund stiehlt sich somit aus der Verantwortung, schreibt die SAB in ihrer Mitteilung weiter. Das sei inakzeptabel, so die SAB, sei es doch auch der Bund, welcher über das Raumplanungsgesetz weiterhin sehr restriktive Vorgaben zum Bauen ausserhalb der Bauzonen erlässt.

Die SAB werde die Vernehmlassungsvorlage nun detailliert prüfen und innerhalb der gesetzten Frist ihre Stellungnahme einreichen.

Stellungnahme des Trägervereins Landschaftsinitiative

Auch die Trägerorganisationen der Landschaftsinitiative kündigten heute Mittwoch in einer Medienmitteilung an, Stellung zu der Vernehmlassung beziehen zu wollen. Entscheidend werde dabei die Detailregelung der zahlreichen Ausnahmen im Gesetz sein, welche die Zielerreichung gefährden können. Die Stiftung verweist dabei konkret auf drei Punkte:

1. Oberstes Ziel auch der Verordnung muss die Einhaltung des Trennungsprinzips des RPG sein: Bauen gehört grundsätzlich in die Bauzonen, nicht ins Nichtbaugebiet.

2. Das RPG2 bezweckt, die Anzahl der Bauten ausserhalb der Bauzone und der versiegelten Bodenfläche zu stabilisieren. Die Verordnung muss regeln, wie diese möglichst auf dem heutigen Stand zu halten sind.

3. Das Gesetz enthält zahlreiche Ausnahmen, etwa für ehemalige Landwirtschaftsbauten und alte Gastbetriebe sowie für Spezialzonen. Die Verordnung muss dabei einen weiteren Wildwuchs an Bauten samt Zufahrten und weiteren Infrastrukturen verhindern. Quelle: Trägerverein der Landschaftsinitiative

-> Hier finden Sie weitere Informationen zur Revision Raumplanungsgesetz - 2. Etappe (RPG 2)

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr an die Olma?

    • Ja:
      29.32%
    • Nein:
      62.3%
    • Weiss noch nicht:
      8.38%

    Teilnehmer insgesamt: 382

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?