Der Anfang 2023 eingeführte Weidebeitrag sorgt unter den Landwirten nach wie vor für Kritik. Anstoss der Kritik ist insbesondere die Raus-Pflicht (Pflicht für regelmässigen Auslauf im Freien) für alle Tierkategorien, also auch für Kälber unter 160 Tagen. Sie ist eine Bedingung, um am Programm teilnehmen zu können.
Kritische Fragen
Das hat Nationalrätin und Bäuerin Priska Wismer-Felder (Mitte, LU) dazu bewogen, dem Bundesrat kritische Fragen zu diesem Thema zu stellen. Und der Schweizer Kälbermäster-Verband unter Präsident und Nationalrat Marcel Dettling (SVP, SZ) wird sich in der kommenden Woche mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) treffen, um über das Thema noch einmal zu diskutieren. Das bestätigt Landwirt Dettling auf Anfrage.
Kühe sollten für den Weidebeitrag auch dann angemeldet werden können, wenn Kälber nicht am Raus-Programm teilnehmen, so die Meinung des Verbandes. Doch vorerst herrscht Status quo. Bei diesem Tierwohlprogramm seien keine Änderungen vorgesehen, hiess es diese Woche beim BLW auf Anfrage.
Bund sieht kein Problem
Eine der Fragen von Bäuerin Wismer-Felder an den Bundesrat lautete, weshalb er trotz gesundheitlicher Bedenken aus der Praxis an der Raus-Pflicht der jüngsten Kälber festhalten wolle. Die Haltung von Kälbern im Freien und der damit hergestellte Kontakt zur Aussenwelt/Umwelt habe viele Vorteile für die Gesundheit und für das Tierwohl, unter anderem durch die geringere Schadgaskonzentration, den geringeren Keimdruck, den Zugang zu Sonnenlicht und zu unterschiedlichen Klimareizen, lautete die Antwort des Bundesrates.
Gemäss Tierschutzgesetz müsse der nötige Witterungsschutz gewährleistet sein und den Gegebenheiten der Aussenhaltung müsse Rechnung getragen werden. «Die Haltung von Kälbern in Aussenklimaställen ist bereits heute verbreitet und zwar in verschiedenen Produktionsrichtungen wie Mutterkuh-, Milchviehhaltung, Kälbermast, Munimast.» Gesundheitliche Probleme in der Kälberhaltung würden somit nicht den Raus-Bedingungen zugrunde liegen.
Fördert Vollweidesystem
Der Bund will mit dem neuen Weidebeitrag ergänzend zu den bereits bestehenden Raus-Beiträgen ein Vollweidesystem fördern. «Es bietet mit hohen Beiträgen Anreize dafür, das Produktionssystem entsprechend umzustellen. Der Beitragsansatz von 350 Franken pro Grossvieheinheit (GVE) respektive 530 Franken pro GVE bei Kälbern bis 160 Tage alt gilt die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen angemessen ab», schreibt der Bundesrat, der aufgrund der hohen Anforderungen an das Programm von einer Beteiligung von rund 20% ausgeht.
Er hält weiter fest, dass sich immer mehr Betriebe am Kälber-Raus beteiligen und zwar solche in der Talzone mit 39% bei den weiblichen Tieren, weiter gehend bis zu solchen in der Bergzone IV mit 62%
Die Auslaufregel
Für alle Tiere der Rindergattung bis 160 Tage kann anstelle der Auslauftageanforderung vom 1. Mai bis zum 31. Okt. (mind. 26 Tage pro Monat auf einer Weide) während des ganzen Jahres dauernd Zugang zu einer Auslauffläche gewährt werden.
Für Kälber bis zu 160 Tage alt gibt es somit zwei Möglichkeiten, das Raus-Programm zu erfüllen: a) vom 1. November bis zum 30. April mindestens 13 Tage pro Monat Auslauf auf einer Auslauffläche und vom 1. Mai bis zum 31. Okt. mind. 26 Tage pro Monat Auslauf auf eine Weide oder b) während des ganzen Jahres Zugang zu einer Auslauffläche. hal
Auch alle zuchtsauen und jager haben permanenten Auslauf auch wenn's nur eine Betonplatte ist. Aber auch da können sie selbst entscheiden Sommer wie Winter.
Der Bauer gibt dem Tier in liebe viel Freiheit in der Natur und im Stall zum vollen Genuss.
Sie wollen Bauern ihre Regeln aufzwingen weil Weidegang nach Tierwohl klingt, dass die Tiere aber dadurch auch Gefahren ausgesetzt werden, ignorieren sie einfach mal, denn schliesslich wollten die Selben ja auch die Wölfe und Bären wieder hier haben.
Schlussfolgerung: Bundesamt gegen Landwirtschaft macht dem Namen alle Ehre!!!