An der diesjährigen Jahresversammlung der LDK standen nebst den statutarischen Geschäften drei Boden-relevante Themen auf der Traktandenliste, wie die LDK in einer Medienmitteilung informiert.
1) Die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) und deren Verordnung
2) Die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik 2030
3) Die Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB).
Bei allen drei Geschäften fordert die LDK den Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlandes und die Stärkung der Lebensmittelproduktion, zwei Kernanliegen der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren.
1) Schonung des Kulturlandes besser verankern
Mit dem vom Parlament revidierten Raumplanungsgesetz (RPG) wird der Wert des landwirtschaftlichen Kulturlandes noch einmal deutlich unterstrichen, heisst es in der Mitteilung weiter. Indem nämlich im Ingress des RPG neu der Artikel 104a der Bundesverfassung zur Ernährungssicherheit aufgeführt wird, hat sich nun auch die Raumplanung in den Dienst der Ernährungssicherheit zu stellen.
Die LDK setzt sich mit Nachdruck für das Kulturland als landwirtschaftliche Produktionsgrundlage ein und fordert, die im RPG verankerte und vom Parlament verabschiedete Pflicht zur Schonung des Kulturlandes noch besser in der Raumplanungsverordnung (RPV) zu verankern. Insbesondere der Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone sei besser auszugestalten.
Das RPG will zudem die Anzahl Gebäude und die Versiegelung ausserhalb der Bauzonen stabilisieren. «Auch und gerade um ihren Beitrag zum Verfassungsauftrag von Art. 104a BV zu erfüllen, muss die bauliche Entwicklung der einzelnen Landwirtschaftsbetriebe den Bedürfnissen entsprechen. Der Vorrang von landwirtschaftlichen Bauten und Anlagen ist daher zentral», erklärte Stefan Müller, Landeshauptmann Kanton Appenzell Innerrhoden und LDK-Präsident.
2) Fokus auf Lebensmittelproduktion
Ebenfalls am Primat der Ziele gemäss Art. 104 Bundesverfassung muss sich die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik 2030 orientieren, fordert die LDK. Die Schweizer Landwirtschaft habe einen substanziellen Beitrag zur Ernährungssicherheit beizutragen; deshalb müsse der Fokus wieder stärker auf die Lebensmittelproduktion gerichtet werden.
Als Grundlage für diese Produktion sieht die LDK landwirtschaftliche Familienbetriebe. Untrennbar damit verbunden ist die Betrachtung über die gesamte Land- und Ernährungswirtschaft. «Die vor- und nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungsketten bis hin zum Konsum müssen mehr in die Pflicht genommen werden», gibt Stefan Müller zu bedenken.
Drittes zentrales Element der zukünftigen Agrarpolitik muss das Regelwerk der Direktzahlungen nun endlich vereinfacht werden. Und zwar nicht nur für die Landwirte, sondern auch für den Vollzug in den Kantonen. Die Chancen der Digitalisierung sind dabei zu nutzen.
3) Sicherung der Produktionsgrundlagen erhalten
Der Boden als Produktionsgrundlage stand in einem weiteren von den LDK-Mitgliedern diskutierten Geschäft im Mittelpunkt: Die Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). In einer Motion der Kommission für Wirtschaft und Angaben des Ständerates (WAK-S) beauftragt das Parlament den Bundesrat die Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten sowie das Unternehmertum im BGBB zu stärken.
Die LDK bekräftigt, dass das bäuerliche Bodenrecht als zentraler Teil im Zivilrecht zur Sicherung der Produktionsgrundlagen in den Grundzügen zu erhalten ist. Gezielte, den heutigen Bedürfnissen angepasste Änderungen seien dabei sorgfältig zu formulieren. Das BGBB bezweckt, das bäuerliche Grundeigentum und somit die Familienbetriebe zu fördern die Spekulation mit landwirtschaftlichem Boden zu verhindern. «Mit weiteren zusätzlichen Vorschriften und Bestimmungen wird das Ziel und die Wirkung des Gesetzes verwässert», ist Stefan Müller überzeugt.
Das ist die LDK:
In der «Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren» (LDK) sind die für die Landwirtschaft zuständigen Regierungsmitglieder der 26 Kantone und des Fürstentum Lichtenstein vereint. Die LDK setzt sich ein für eine schweizerische Landwirtschaftspolitik und die Förderung optimaler Rahmenbedingungen für die produzierende, bäuerliche Landwirtschaft. Sie fördert die Zusammenarbeit unter den Kantonen, mit dem Bund und mit Organisationen, welche landwirtschaftliche Interessen vertreten oder die Landwirtschaft betreffende Fragen bearbeiten.
Frau Livia Greenvale hat eine klare Ansage an die Verantwortlichen gemacht.
Danke Frau Livia Greenvale.
Der Konsument wünscht sich genau die familiären Betriebe, die in der Werbung oft als nachhaltig und regional verwurzelt dargestellt werden. Diese Betriebe müssen durch faire Rahmenbedingungen unterstützt werden, damit sie unter angemessenen Arbeitsbedingungen, einschliesslich klar geregelter Ferien- und Wochenendzeiten, erfolgreich wirtschaften können.
Betriebe mit mehr als 12 oder 15 Hektaren Landwirtschaftliche Nutzfläche sollten ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen und Innovationen erhöhen, anstatt von staatlichen Direktzahlungen zu leben.
Es ist zudem wichtig, dass die Agrarpolitik die klare Botschaft der Bevölkerung berücksichtigt, die sich in mehreren Abstimmungen – etwa bei den Initiativen zu Trinkwasser, Pestiziden und Massentierhaltung – gegen strengere Umweltauflagen ausgesprochen hat. Eine pragmatische, volksnahe Politik ist notwendig, um die Balance zwischen Produktion, Umweltschutz und wirtschaftlicher Fairness zu gewährleisten.
Die Agrarpolitik 2030+ muss sich konsequent auf die Förderung von Familienbetrieben konzentrieren, sowohl finanziell als auch sozial verträglich – genau so, wie es sich die Bevölkerung wünscht. Anstatt auf immer grössere Flächen zu setzen, sollten schweizerische Strukturen und Maschinen im Vordergrund stehen. Mehr Eigenarbeit statt der Einsatz von externen Dienstleistern sollte gefördert werden, um die Betriebe unabhängiger und zukunftsfähiger zu machen. So kann eine Landwirtschaft entstehen, die sowohl ökonomisch, ökologisch als auch sozial den Erwartungen gerecht wird und gleichzeitig die Klimaresilienz stärkt.
Das ist keine Träumerei, sondern eine realistische und notwendige Perspektive für die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft. Die Förderung kleiner Familienbetriebe stärkt nicht nur die Vielfalt und Resilienz der Branche, sondern sorgt auch dafür, dass die landwirtschaftliche Wertschöpfung in der Region bleibt und nicht an übermässig grosse Strukturen gebunden wird. Zudem schafft eine solche Ausrichtung attraktive Rahmenbedingungen für junge Menschen, die in der Landwirtschaft Fuss fassen möchten, und sichert so den Generationswechsel. Dies stärkt nicht nur die wirtschaftliche Basis der Landwirte, sondern auch das Vertrauen der Konsumenten in eine Landwirtschaft, die ihren Erwartungen von Regionalität und Nachhaltigkeit gerecht wird. Es ist ein Schritt hin zu einer zukunftsfähigen und stabilen Branche, die sowohl den aktuellen als auch den kommenden Herausforderungen gewachsen ist.