Mit 110 zu 72 Stimmen bei drei Enthaltungen räumte der Nationalrat die entsprechende Differenz zur kleinen Kammer aus. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission argumentierte ohne Erfolg, wenn die Kantone Zonen bestimmen könnten, in denen solche Umnutzungen erlaubt seien, laufe dies dem Ziel der Revision zuwider.
«Druck auf Landwirtschaft nimmt zu»
Der Vorschlag des Ständerats führe zu Druck auf die Landwirtschaft, kritisierte Minderheitssprecherin Priska Wismer-Felder (Mitte/LU). «Denn bei einer solch weitreichenden Regelung würde es in Zukunft einem Betrieb ein Mehrfaches einbringen, wenn er die Landwirtschaft aufgibt und sich stattdessen als Vermieter und Immobilienhändler betätigt», führte sie aus. Mit der Produktion von Nahrungsmitteln für uns Menschen sei niemals so viel Geld zu machen.
Bei einem Generationenwechsel steige der Druck, den Betrieb aufzugeben und die Gebäude so umzunutzen, dass nicht nur der allfällige zukünftige Betriebsnachfolger oder die Betriebsnachfolgerin etwas davon hätte, sondern alle potenziellen Erben. «Die kommende bäuerliche Generation würde dann vielleicht mit viel Geld, aber ohne Zukunft dastehen», warnte sie. Unterstützung erhielt sie insbesondere von der Ratslinken. Martina Munz (SP/SH) sprach von einem «Schicksalsartikel». Es frohe ein Einfallstor für eine weitere Zersiedelung.
«Verbesserung der Gesamtsituation»
Umweltminister Albert Rösti hob dagegen hervor, das Gesetz verlange bei solchen Umnutzungen Kompensationsmassnahmen und eine Verbesserung der Gesamtsituation. Die Befürchtung, dass irgendwo plötzlich ein Wohnblock entstehe, sei vollkommen unbegründet. «Es geht darum, dass ein Bauernbetrieb in seinem angebauten Stall die Wohnung etwas ausbauen kann und dass er, wenn er bereits den heute möglichen Ausbaugrad von 30 Prozent genutzt hat, vielleicht doch noch ein Badezimmer anschliessen kann», sagte Rösti.
Ein Landwirt im hintersten Emmental könne so vielleicht noch ein Studio einbauen, das Einkommen generiere. «Da verstehe ich nun wirklich die bäuerlichen Vertreter nicht, die diese Möglichkeit nicht vorsehen wollen - und ich verstehe sie normalerweise sehr gut», führte Rösti aus. Eine Zersiedelung im ländlichen Raum werde es nicht geben. Es soll nicht mehr genutzte Bausubstanz genutzt werden können. Es handle sich vor allem um sehr kleine Betriebe. «Diese sind auf die auf jedes Zimmer, das sie noch vermieten können, angewiesen. Es geht nicht um Vier- oder Fünfzimmerwohnungen, die wir dort installieren», so Rösti weiter.
Wenn jemand verkaufen wolle, wenn Geschwister Druck machten, dann mache man das auch heute. «Aber wir haben das bäuerliche Bodenrecht, und das wird heute nicht infrage gestellt. Jeder Selbstbewirtschafter, der eine landwirtschaftliche Ausbildung hat, wird am Schluss den Betrieb übernehmen können, und da haben die Geschwister schlicht nichts dazu zu sagen», hielt Rösti fest. Die Landwirtschaft mache einen grossen Fehler, wenn sie hier nicht zustimme.
Benjamin Roduit (Mitte/VS) gab zu bedenken, ohne die Bestimmung drohe eine Situation, in der Maiensässe einfach dem Zerfall überlassen würden.
Stabilisierungsziel im Zentrum
Einig sind sich die Räte auch darin, den Abriss und Wiederaufbau von in der Zeit vor 1980 gebauten Restaurants ausserhalb der Bauzone sowie deren Erweiterung zu erlauben. Der Nationalrat wollte eine solche Bestimmung zunächst nur für Hotels.
Die Vorlage betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone. Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.
Umstrittene Abbruchprämien
Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen.
Der Nationalrat erklärte sich am Montag einverstanden, dass solche Prämien bei landwirtschaftlichen und touristischen Bauten auch bezahlt werden können, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird. Eine Mehrheit des Ständerates hatte zuvor moniert, sonst drohten alte Gebäude einfach stehen gelassen zu werden.
Kurt Egger (Grüne/TG) warb ohne Erfolg für einen Kompromiss: Er wollte eine Prämie bei Abriss und Neubau landwirtschaftlicher Gebäude, nicht aber, wenn die Bauten touristisch genutzt werden. Egger vertrat die Ansicht, wenn landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone ersetzt würden, sei dies zonenkonform. Bei touristischen Ersatzneubauten sei dies nicht der Fall. Mehr noch: Wer statt in der Landwirtschafts- in der Bauzone neu baue, werde unter Umständen benachteiligt.
Beschränkung aufs Berggebiet
Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen – zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung – will der Nationalrat weiterhin nur im Berggebiet erlauben. Laut dem Ständerat sollen sie dagegen im ganzen Land möglich sein.
Eine weitere noch bestehende Differenz betrifft das Aufstellen von Mobilfunkantennen. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.
Die Raumplanungsrevision ist zugleich der indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Ob die Initianten nach den jüngsten Beschlüssen des Parlaments zu einem Rückzug des Begehrens bereit sind, ist allerdings offen, wie mehrere Rednerinnen und Redner in der Nationalratsdebatte unterstrichen.
'Ein Landwirt im hintersten Emmental' sollte sich besser überlegen, ob er überhaupt noch bauern kann oder will, statt ein Badezimmer einzubauen um ein Studio vermieten zu können!
Es wäre schlauer dass den Bauern, die für ihren LANDWIRTSCHAFTSBETRIEB neue Gebäude brauchen, nicht unnötig Steine in den Weg gelegt werden, als durch solche pseudolandwirtschaftlichen Nebeneinkommen das Raumplanungsgesetz zu untergraben. Wenn man in der Landwirtschaft eine Strukturbereinigung will, müssen halt einige ihren Betrieb augeben und etwas anderes machen.
Zudem wird es eine Retourkutsche geben, wenn die übrige Bevölkerung sieht, wie Bauern auf 'Bauland', das Fr. 1 - 2.- /m2 kostet, Wohnungen vermieten!