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Saatgut: Mikroplastik wird nicht verboten

Der Nationalrat will Kunststoff zur Beschichtung von Saatgut nicht verbieten. Nationalrätin Manuela Weichelt (Grüne/ZG) argumentierte bei ihrer Motion mit der Verschmutzung der landwirtschaftlichen Böden. 

Saatgutbeschichtungen sind beispielsweise Pillierung oder Inkrustierung. Bei der Pillierung wird das Saatkorn mit einem gleichmässigen Schutzmantel umgeben. Bei der Inkrustierung wird das Saatkorn beschwert. Beide Verfahren ermöglichen eine bessere und gezieltere Aussaat.

Polymere

Für eine bessere Bindung und einen gleichmässigen Überzug werden gemäss Bund bei den Beschichtungen des Saatgutes zusätzlich Polymere eingesetzt. Diese wirken als Bindemittel, Filmbildner, Stabilisator, Schutzschicht und regulieren die Nährstoff- und Wasserzufuhr zum Saatkorn. Für die Beschichtungen werden eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe wie Tonmineralien, Zellulose, Chitosan, Gummi und auch einige Kunststoffe verwendet.

Manuela Weichelt wollte mit ihrer Motion «Verbot von die Böden verschmutzenden Saatgutbeschichtungen mit Mikroplastik» den Bundesrat beauftragen, dem Parlament einen Erlassentwurf zu unterbreiten, der die weitere Verschmutzung der landwirtschaftlich genutzten Böden durch Mikroplastik enthaltende Saatgutbeschichtungen verhindert.

«In Bauern investieren»

Der Vorstoss richte sich nicht gegen die Landwirte, sagte die Zugerin im Nationalrat. Ihre Motion wende sich an die Hersteller. «Es liegt an ihnen, ihre Produkte zu ändern und plastikfreien Alternativen den Vorrang zu geben», führte sie aus. Diese Mikroplastiken stellten zwar nicht die grösste Menge an Plastik dar, die jedes Jahr in die landwirtschaftlichen Böden gelangten. «Sie sind jedoch sehr eng mit der Pflanze und ihren Wurzeln verbunden. Neuere Studien zeigen, dass Wurzelgemüse wie Karotten und Kartoffeln Mikroplastik enthalten», sagte Weichelt.

Die Annahme bedeutet, dass Hersteller plastikfreie Alternativen verwenden müssten. Und es heisse, in die Qualität der landwirtschaftlichen Flächen zu investieren und langfristig die Schweizer Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen. «Und um unserer Gesundheit und damit auch etwas für die Gesundheitskosten zu tun», hielt sie fest.

Keine Auswirkungen

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Die Kunststoffemissionen aus der Saatgutbeschichtung in die schweizerische Ackerfläche schätzt er auf rund 3 Tonnen pro Jahr. Gemäss einer eine Studie von Agroscope aus dem Jahr 2019 gelangen jährlich 160 Tonnen Kunststoff in die landwirtschaftlichen Böden. «Der Anteil der Beschichtungen daran beträgt rund 2 %», so der Bundesrat.

Der grösste Eintrag von Plastik in Böden erfolge durch Littering sowie verunreinigten Gärgut- und Kompostdünger. «Ein spezifisches Verbot der Beschichtung von Saatgut hätte daher keine signifikanten Auswirkungen auf die Bodenverschmutzung durch Plastik», sagte Bundesrat Guy Parmelin.

Das sah auch der Nationalrat so. Er lehnte den Vorstoss mit 71 Ja- zu 117-Nein-Stimmen ab. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.

Saatgutbeschichtung

Unter Saatgutbeschichtung versteht man das Aufbringen von körperfremden Materialien auf die Oberfläche von Saatgut mit dem Ziel, das Aussehen und die Handhabungseigenschaften des Saatguts (z. B. Saatgutgewicht und -grösse) zu verbessern und/oder aktive Verbindungen (z. B. Pflanzenwachstumsregulatoren, Mikronährstoffe und mikrobielle Inokulantien) einzubringen, die das Saatgut vor Phytopathogenen schützen und die Keimung und das Pflanzenwachstum steigern können.

Heute wird die Saatgutbeschichtung im Gartenbau und Pflanzenbau weltweit eingesetzt und hat sich ihren Platz auf dem Weltmarkt erobert. Sie wird zum Aufbringen von Farbstoffen und Tracern (z. B. Fluoreszenzfarbstoffen), Schutzmitteln (z. B. Pestiziden), Bodenhilfsstoffen (z. B. hydrophilen Bodenmaterialien und Hydroabsorbern) usw. verwendet. Quelle: National Library of Medicine

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