Der Bundesrat sei in der Pflicht, das eindeutige Resultat der Vernehmlassung zu berücksichtigen, wenn die demokratischen Prozesse nicht zur Farce werden sollen, teilt der SBV in einer Medienmitteilung vom Dienstag mit.
Im Oktober 2023 gab der Bundesrat den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft (LW) in den Jahren 2026 bis 2029 in die Vernehmlassung. Darin beantragt er das Agrarbudget gegenüber der Vorperiode um 2.5 Prozent oder 347 Mio. Franken zu kürzen. Die Begründung waren die vielen Zusatzausgaben in unterschiedlichsten Bereichen und der in der Folge aus dem Lot geratene Bundeshaushalt. Die politischen Parteien, die Dachverbände der Wirtschaft, die Kantone sowie viele weitere Kreise wurden um ihre Rückmeldung zu diesen Plänen angefragt.
«Keine Akzeptanz für Sparmassnahmen»
Die Antworten im Rahmen der Vernehmlassung waren eindeutig: Nicht nur alle landwirtschaftlichen Organisationen, wie der Schweizer Bauernverband (SBV), Bio Suisse oder die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete sondern auch alle bürgerlichen Parteien, die SP, die Grünen sowie 22 Kantone sprachen sich dagegen aus. Sparmassnahmen bei der Landwirtschaft finden also keine Akzeptanz, heisst es in der Mitteilung weiter.
Als einziger Ausgabenbereich des Bundes blieb das Agrarbudget über die letzten 20 Jahren stabil. Dies, obwohl mit politischen Entscheiden, wie z.B. im Rahmen der AP14-17 oder des Pa. Iv. Absenkpfades die Anforderungen zum Erhalt von Direktzahlungen stets angestiegen sind. Die Bauernfamilien leisten somit heute deutlich mehr, um gleich viel Unterstützung zu erhalten.
Der SBV erwartet vom Bundesrat, dass er diese Rückmeldungen aus der Vernehmlassung bei der Festlegung des landwirtschaftlichen Rahmenkredits 2026 bis 2029 berücksichtigt und auf die vorgesehene Kürzung von 2.5 Prozent verzichtet. Alles andere würde aus der Vernehmlassung eine Farce machen, heisst es in der Mitteilung des SBV abschliessend.
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