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SBV will Einkaufstourismus stärker einschränken

Der Einkaufstourismus schade der Schweizer Wirtschaft stark, hält der SBV in einem Schreiben fest. Um diesen zu reduzieren soll jetzt die Wertfreigrenze für importierte Waren von 300 auf 150 Franken gesenkt werden. Für den SBV geht diese Halbierung zu wenig weit. Im Rahmen der Vernehmlassung will er diese Wertfreigrenze auf 50 Franken gesenkt haben. 

pd/ome |

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) schlägt vor, die Wertfreigrenze im Reiseverkehr von derzeit 300 Franken per 1. Januar 2025 auf 150 Franken zu senken. Dieser Vorschlag geht auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zur Bekämpfung des Einkaufstourismus zurück. Zu der vom Parlament angenommenen Motion «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs» und also dem Vorschlag des EFD läuft bis am 15. März 2024 die Vernehmlassung. 

Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat sich diesbezüglich nun am 16. Januar mit einem Schreiben an die Finanzministerin Karin Keller-Suter gewandt. Für den SBV geht die Halbierung des Wertfreibetrags zu wenig weit. Er fordert in diesem Schreiben, diesen Wertfreibetrag auf 50 Franken zu senken. Wenn es nach dem SBV ginge, dürften also Waren des Reiseverkehrs bei der Einfuhr nur noch bis zu einem Gesamtwert von 50 Franken pro Person von der Einfuhrsteuer befreit sein.

Halbierung der Wertfreigrenze genügt nicht 

Der Einkaufstourismus schade der Schweizer Wirtschaft stark, hält der SBV in dieser Mitteilung fest. Die Preise im Ausland seien das Ergebnis von Kosten, die im schweizerischen Kontext deutlich niedriger seien. Darüber hinaus führe die derzeitige Wertfreigrenze von 300 Franken pro Person, aber auch die Zollbefreiungen für bestimmte Produkte wie zum Beispiel Fleisch, zu einer steuerlichen Ungleichheit, die zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten führe, die in der Schweiz einkaufen.

Die Standesinitiativen 18.300 und 18.316 verlangten, dass alle privaten Wareneinfuhren der Schweizer Mehrwertsteuer unterliegen, wenn die ausländische Mehrwertsteuer erstattet wird. In Deutschland wird die Mehrwertsteuer ab 50 Euro, in Österreich ab 75 Euro und in Frankreich ab 100 Euro erstattet.

Eine Wertfreigrenze von 150 Franken, wie sie in der Vernehmlassung vorgeschlagen wurde, sei noch zu hoch und würde nur minimale Auswirkungen haben.

 

Angleichung an Nachbarländer

Angesichts der Problematik des Einkaufstourismus, aber auch angesichts der erleichterten Zollabfertigung durch "Quickzoll", fordert der SBV eine Senkung auf 50 Franken. So könnten Zollabfertigungen für "Bagatellbeträge" vermieden werden, um gleichzeitig eine Kohärenz mit den Rückerstattungen der ausländischen Mehrwertsteuer herzustellen, heisst es in dem Schreiben weiter. 

Der SBV sei sich bewusst, dass eine nach Herkunftsland differenzierte Wertfreigrenze nicht in Frage komme. Der SBV fordert deshalb eine Angleichung an die niedrigste Freigrenze des Herkunftslandes, d. h. an Deutschland, also an die 50 Euro (zurzeit etwa 47,39 Franken).

Schliesslich fordert der SBV die Abschaffung der Wertfreigrenze für Reisende unter 16 Jahren, da die Befreiung von der ausländischen Mehrwertsteuer von der Höhe der Einkäufe abhängt und nicht von der Anzahl der betroffenen Personen bei der Zollabfertigung.

Kommentare (2)

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  • Victor Brunner | 24.01.2024

    Grossverteiler kaufen ennet der Grenze, Bauern beziehen Saatgut und Futter über ihre Importeure aus dem Ausland, der private Konsument der ennet der Grenze einkauft soll gegängelt werden. Ein weiteres Diktat des SBV.

  • Realist | 21.01.2024
    Das ist die völlig richtige Forderung. Es gibt viele Leute (Schweizer, Grenzgänger und Migranten) die ennet der Grenze einkaufen gehen und Schweizer Löhne beziehen. Sie schaden dabei der Schweizer Wirtschaft, die ihre Löhne erwirtschaften muss.
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