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Schnecke wird kein Nutztier – Zucht aber möglich

Der Ständerat will der Landwirtschaft bei der Schneckenzucht keine Steine in den Weg legen. Die Anerkennung der Schnecke als landwirtschaftliches Nutztier geht ihm aber zu weit. Kleinere Anlagen für die Schnecken in der Landwirtschaftszone sollen aber möglich werden.

sda/blu |

Schnecken ärgern Landwirte und Gartenbesitzer, wenn sie sich an den Kulturen kulinarisch vergnügen. Schnecken werden aber auch gegessen – sei in den eigenen vier Wänden oder in Restaurants. Ob es schmeckt, ist eine individuelle Angelegenheit.

«Grosse Potenzial»

«Grosses Potenzial»Jedenfalls werden im Ausland Schnecken professionell gezüchtet und vermarktet. Das soll auch in der Schweiz möglich werden. Nationalrat Bruno Storni (SP/TI) reichte deshalb  die Motion «Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählen»  ein. Der Bundesrat soll damit beauftragt werden, dass die Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählt und die Schnecken als Nutztiere gelten.

Storni verweist auf den südlichen Nachbarn der Schweiz. «Die Produktion hat sich in nur fünf Jahren verdreifacht, die Branche beschäftigt mehr als 9000 Personen und der Umsatz ist um 350 Millionen Euro (336 Mio. Fr.) gestiegen», so Storni. Die Schneckenzucht erfahre weltweit grossen Aufschwung. Dieser neue Landwirtschaftszweig, der sauber und ökologisch nachhaltig sei, habe grosses Potenzial. Grosse Produktionsbetriebe es in der Türkei, in Indonesien und in Rumänien, so der Tessiner weiter.

Futter vor Ort produzieren

Schnecken stehen gemäss Storni in der Schweiz in mehreren Regionen auf der Speisekarte, vor allem im Tessin. «Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum sie nicht zu den Tieren gezählt werden, die gezüchtet werden können, um ein Einkommen zu erzielen», hält er in seiner Motion fest. 

Bezüglich Raumplanung und Umwelt sieht Storni keine Probleme. Es müssten keine grossen Infrastrukturbauten errichtet werden. Auch bezüglich Fütterung sieht er keine Probleme. «Das Schneckenfutter kann vor Ort produziert werden. Dafür braucht es nur wenig Fläche, zudem können Pflanzenabfälle der Landwirtschaft genutzt werden», so Storni weiter. Das sah auch der Nationalrat so. Er hat die Motion mit 146 zu 31 Stimmen angenommen.

Gehege, aber keine Gebäude

Der Ständerat hat sich am Montag mit dem Vorstoss befasst. Er will die Schnecken nicht als Nutztier anerkennen. Kleine Anlagen sollen aber möglich sein. Darunter fallen etwa Gehege, aber keine Gebäude, wie Erich Ettlin (Mitte/OW) seitens der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) erklärte. Der Motionstext ging der Kommission allerdings zu weit.

Da sie der Landwirtschaft die Türe zur als ökologisch und sauber anerkannten Schneckenzucht nicht zuschlagen will, änderte sie ihn im Einverständnis mit dem Bundesrat ab. Aktuell sind Schneckenzuchten in der Landwirtschaftszone nicht bewilligungsfähig, wohl aber in der Industriezone.

Da dort niemand Interesse an Schnecken hat, entschied sich der Ständerat für eine Änderung des Raumplanungsgesetzes für Landwirtschaftszonen. Der Bundesrat soll dort die Schneckenzucht in kleineren Anlagen zulassen. Verwehrt bleibt den Schnecken allerdings die vom Nationalrat erteilte Anerkennung als Nutztiere. Somit wären auch Direktzahlungen möglich. Die Motion geht wieder an den Nationalrat.

Bundesrat will «kleinere Anlagen» zulassen

Der Bundesrat lehnt die Motion Storni ab. Er verweist dabei auf die landwirtschaftliche Begriffsverordnung und das Landwirtschaftsgesetz. Obwohl Schnecken in der Lebensmittelgesetzgebung als Lebensmittel tierischer Herkunft anerkannt werden, zählt deren Produktion nicht zur Landwirtschaft. Schnecken sind deshalb wie Insekten und Fische keine landwirtschaftlichen Nutztiere nach der Landwirtschaftsgesetzgebung.  Das heisst aus Sicht des Bundesrats auch, dass keine Grundlage für die Bewilligung kleiner Zäune auf freiem Feld besteht, um dort Schnecken halten zu können.

Der Bundesrat will die Produktion von nicht landwirtschaftlichen Nutztieren stärker fördern. Nach dem Ja des Nationalrat stellte der Bundesrat der zuständigen Ständeratskommission einen Änderungsantrag . «Kleinere Anlagen» zur Schneckenzucht in der Landwirtschaftszone sollen bewilligungsfähig werden.

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