Mit dem Solarprogramm der Schweizer Berghilfe verstärkt die Stiftung ihr Engagement für den Bau von Solaranlagen auf Betriebsgebäuden von Kleinunternehmen im Berggebiet. Diese profitieren damit von tieferen Energiekosten und leisten im Winter mit ihren Einspeisungen ins Stromnetz einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende.
Bis Ende April 2024 befristet
Das Programm ist aktuell befristet bis Ende 2024. Ende April 2023 startete die Schweizer Berghilfe das Solarprogramm. Damit unterstützt sie Investitionen in Solaranlagen im Berggebiet. Kaum lanciert, bekam die Schweizer Berghilfe von Kleinunternehmen zahlreiche Projektanträge.
Dass die Klein- und Kleinstbetriebe ihre Gesuche so schnell einreichen konnten, überrascht auf den ersten Blick. Doch in den Gesuchen ist dokumentiert, dass die Investitionsrechnungen oft schon weiter zurückliegen. «Viele planten schon länger, eine Solaranlage zu bauen, doch die Kosten waren noch zu hoch», sagt Beatrice Zanella, Leiterin Projekte und Partnerschaften der Schweizer Berghilfe. «Unser Programm ermöglicht diesen Unternehmen nun, ihre Projekte umzusetzen», ergänzt Zanella.
Solaranlagen entlasten das Betriebsbudget
Im Solarprogramm werden nur jene Anlagen unterstützt, die auf bestehenden Gebäuden gebaut werden und deren gewonnene Energie auch im eigenen Betrieb eingesetzt wird. «Die Nutzung des eigenen Solarstroms entlastet das Betriebsbudget deutlich», sagt Beatrice Zanella.
«Die Unternehmen generieren durch den Verkauf des überschüssigen Stroms zusätzliche Einnahmen», erklärt Zanella. Zudem will die Berghilfe einen Anreiz schaffen, damit die Kleinunternehmen in den Schweizer Berggebieten ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.
Mit ihrem Solarprogramm unterstützt die Schweizer Berghilfe Klein- und Kleinstbetriebe in den Bergzonen.
Max Hugelshofer
Vereinfachtes Gesuchverfahren
Das Solarprogramm ist bewusst niederschwellig angelegt: Für eine Projektunterstützung fordert die Berghilfe weniger Unterlagen als üblich ein. Die wichtigsten Kriterien, um ein Gesuch einreichen zu können, sind aber die gleichen wie bei anderen Projekten:
- Der Betrieb muss in einer der vier Bergzonen liegen
- Der Betrieb darf nicht mehr als 49 Vollzeitstellen haben
- Der Betrieb muss privatwirtschaftlich geführt sein.
«Auch prüfen unsere ehrenamtlichen Expertinnen und Experten, wie bei allen Projekten, ob die Betriebe die Investition wirklich nicht aus eigener Kraft stemmen können», sagt Beatrice Zanella. Bei jedem fünften Gesuch war dies bisher der Fall, weshalb diese auch nicht mit Spendengeldern unterstützt wurden.