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SMP gegen Kürzung der Direktzahlungen

Die Schweizer Milchproduzenten (SMP) lehnen einen Abbau der Direktzahlungen zugunsten von Strukturverbesserungen ab. Für diese sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, fordern die SMP in einer Mitteilung. Die Dachorganisation nimmt den Bundesrat mit einem Verweis auf die Bundesverfassung in die Pflicht.

Im Entwurf der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 seien in grossem Umfang Kürzungen und Umlagerungen der Mittel bei den Direktzahlungen zugunsten der Strukturverbesserungen vorgesehen, stellt der Verband Schweizer Milchproduzenten (SMP) in einer Medienmitteilung fest. Für den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen läuft bis am 24. Januar 2024 die Vernehmlassung.   Die SMP lehnen dies entschieden ab und fordern für die Strukturverbesserungen zusätzliche Mittel.

Auf diese Weise könnten die Direktzahlungen und die Mittel für Produktion und Absatz gehalten werden, heisst es in der Mitteilung. Die Marktstrukturen mit dem löchrigen Grenzschutz und den vielen Produktionsvorschriften erlaubten keine Kürzung der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen. Die Landwirtschaft sei nicht für das Budgetwachstum der Bundesfinanzen verantwortlich, heisst es in der Mitteilung weiter. 

Strukturverbesserung nicht zulasten der Direktzahlungen

Die Stärkung der Strukturverbesserungen müsse über eine Aufstockung der Mittel erfolgen, nicht über eine Umlagerung aus den Direktzahlungen. Es sei absolut inakzeptabel, finanzielle Mittel der Direktzahlungen, die direkt den Bauernfamilien zustehen, zu Institutionen und Projekten des Bundes zu verschieben, kritisieren die SMP.

Besonders tief sei das Einkommen bei der Viehwirtschaft. Die SMP sehen die Zukunft der gesamten Milchwirtschaft gefährdet. Das werde der Resilienz der Schweizer Ernährungswirtschaft nicht gerecht. In der Bundesverfassung wie auch im Landwirtschaftsgesetz sei verankert, dass es mit den Massnahmen des Bundes in der Landwirtschaft möglich sein muss, ein vergleichbares Einkommen zu erzielen. Der Bundesrat ist verpflichtet, in diesem Sinne tätig zu sein, halten die SMP fest.

Bundesverfassung Artikel 104, Absatz 2: 

2 Ergänzend zur zumutbaren Selbsthilfe der Landwirtschaft und nötigenfalls abweichend vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit fördert der Bund die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe.

Landwirtschaftsgesetz Artikel 5, Absatz 1-3: 

1 Mit den Massnahmen dieses Gesetzes wird angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind.

2 Sinken die Einkommen wesentlich unter das vergleichbare Niveau, so ergreift der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation.

3 Auf die andern Wirtschaftszweige, die ökonomische Situation der nicht in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung sowie die Lage der Bundesfinanzen ist Rücksicht zu nehmen.

«Milch ist wichtiger Teil der Lösung»

Die SMP fordern deshalb, dass «für den wichtigen Bereich der Milch und Milchprodukte inklusive Käse» gleichviel Mittel wie bisher für das Basismarketing zur Verfügung steht. Es sei absolut wichtig, die Bevölkerung über die Nachhaltigkeit korrekt und faktenbasiert zu informieren. Die SMP beziehen sich dabei auf die Wissenschaft.

«Der Klimabericht des Bundes, Studien der Agroscope zur Wertigkeit der Lebensmittel wie auch der Bericht «Klimawirkung und CO2-Äquivalent-Emissionen von kurzlebigen Substanzen» der Akademien Schweiz zu Fragen der effektiven Wirkung von Methan und der Kreisläufe zeigten auf, dass die Milch ein wichtiger Teil der Lösung ist», schreibt die Dachorganisation in ihrer Mitteilung.

Keine Sparmassnahmen im Agrarbudget

Aus diesen Gründen sei von Sparmassnahmen im Agrarbudget zwingend abzusehen. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation und den Entwicklungen in anderen Bereichen des Bundes wäre eher noch eine zusätzliche Erhöhung zumindest in der Höhe der aufgelaufenen Teuerung angemessen, fordern die SMP.

Die Stellungnahme der SMP zur Vernehmlassung zu den Landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 können Sie hier einsehen. 

Kommentare (1)

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  • Leo | 17.01.2024
    Direktzahlungen gehören allgemein abgeschaft.
    Landwirte sind unternehmer und unternehmen.
    Sie können eine Firmengründung tätigen oder als Alleinunternehmer auftreten wie andere dies auch tun und wenn nötig Bankkredite tätugen beantragen und müssen sich den gegebenheiten anpassen und stellen innovativ werden und nicht auf allgemeinheits portmoney sich ausruhen der Markt bestimmt den Wert des Produkt dem man herstellt und erzeugt neues kreieren neues entwikeln gehört zu jedem Unternehmen und Unternehmer.
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