Sömmerungsbetriebe können mitbestimmen

Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband will die Bewirtschafter der Alpen viel stärker einbinden als bisher. Der Verband reorganisiert sich deshalb. Neu kann jeder Sömmerungsbetrieb Direktmitglied werden.

sal |

Der Schweizerische Alpwirtschaftsverband (SAV) beschloss vergangene Woche in Lungern OW eine grundlegende Reorganisation.

Bewirtschafter erhalten Mehrheit

Bislang stützte er sich auf kantonale Sektionen, auf Kollektivmitglieder wie beispielsweise Korporationen und auf Einzelmitglieder. Das bedeutete, dass der SAV je nach Region bei der Basis, bei den Sömmerungsbetrieben und bei ihren Bewirtschaftern unterschiedlich gut abgestützt war. Neu ist es so, dass jeder Sömmerungsbetrieb – im Jahr 2021 gab es schweizweit 6’662 Sömmerungsbetriebe mit total 321’000 Normalstössen – eine Rechnung für einen Mitgliederbeitrag erhält.

Wenn ein Betrieb diese bezahlt, wird er automatisch direkt Mitglied beim SAV und erhält an der Hauptversammlung ein Stimmrecht. Kollektivmitglieder und Einzelmitglieder haben je auch ein Stimmrecht. So werden die Bewirtschafter die grosse Mehrheit der Stimmrechte haben. SAV-Präsident Erich von Siebenthal und SAV-Geschäftsführerin Selina Droz hatten zusammen mit dem Vorstand und mit den Sektionen eine entsprechende Statutenrevision vorbereitet und fanden dafür an der Hauptversammlung unter Tag im Schiesssportzentrum Brünig Indoor einstimmige Zustimmung.

60 Rappen pro Normalstoss

Darüber zeigte sich von Siebenthal gerührt und dankbar. Die Reorganisation hat mehrere Ziele. Erstens verbessert der SAV damit seine Verankerung an der Basis und hat die Möglichkeit, direkt mit den Mitgliedern zu kommunizieren. Zweitens erhöht der SAV seine finanzielle Basis, kann bei der Geschäftsstelle eine zusätzliche Teilzeitstelle schaffen und will auch mehr Projekte, etwa eines zur Personalgewinnung, in Angriff nehmen. Die Mitgliederbeiträge betrugen in der Rechnung für das Jahr 2022 rund 77’000 Franken, im Budget für 2024 sind nun 144’000 Franken eingestellt. Natürlich hängt der Betrag am Ende davon ab, wie viele Sömmerungsbetriebe den SAV-Beitrag bezahlen, der 60 Rappen pro Normalstoss beträgt. Das Bezahlen der Rechnung ist selbstverständlich freiwillig.

Drittens will der SAV die Interessenvertretung auch stärken, indem er den Schweizer Bauernverband (SBV) in die Pflicht nimmt. Auf derselben Rechnung, die an alle Sömmerungsbetriebe gehen wird, werden 40 Rappen pro Normalstoss zuhanden des SBV erhoben. Der SBV verpflichtet sich im Rahmen einer Vereinbarung, bei Fragen der Alpwirtschaft vorgängig den SAV zu konsultieren. Schon bisher hat sich der SBV beispielsweise im Kampf gegen die Ausbreitung der Wölfe für die Alpwirtschaft eingesetzt. Neu hat der SAV auch einen Vertreter im Vorstand des SBV auf sicher. Diese Verbindung stellt Peter Seiler aus Sarnen OW sicher, der in beiden Vorständen sitzt.

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