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Sollen Spritzmittel beschleunigt zugelassen werden?

Eine parlamentarische Initiative fordert die beschleunigte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Der Kanton Luzern begrüsst in einer Stellungnahme zwar die Bestrebungen, der Landwirtschaft moderne Pflanzenschutzmittel rasch zur Verfügung zu stellen. Er äussert aber auch Bedenken gegen die Übernahme von Zulassungen ohne Prüfung der schweizerischen Verhältnisse.

pd/ome |

Mit der parlamentarischen Initiative «Moderner Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» soll die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz beschleunigt und vereinfacht werden. So fordert die Initiative von Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Die Mitte, VS), dass die Schweiz die Zulassungsentscheide der EU und deren Mitgliedsstaaten für Pflanzenschutzmittel übernehmen soll.

Die in umliegenden Ländern zugelassenen Pflanzenschutzmittel sollen ohne Verzögerung auch in der Schweiz verfügbar sein, fordert die Initiative. Die Vernehmlassung zu dieser Initiative dauert noch bis zum 9. Dezember 2024. Der Kanton Luzern hat dazu nun eine Stellungnahme verfasst und veröffentlicht.

Auf Schweizer Verhältnisse prüfen

Grundsätzlich begrüsst der Kanton Luzern die Bestrebungen, der Landwirtschaft moderne Pflanzenschutzmittel zeitnah zu ermöglichen. Auch erachtet er eine Annäherung des Zulassungsverfahrens an die EU als sinnvoll. Der Kanton äussert aber auch Bedenken. «Es darf nicht sein, dass mit einer vereinfachten Zulassung von neuen Wirkstoffen die in der Vergangenheit erzielten Verbesserungen namentlich beim Gewässer- und Trinkwasserschutz wieder zunichtegemacht werden», schreibt der Kanton.

So könnten die vorgeschlagenen Regelungen das Schutzniveau für Mensch und Umwelt senken. Auch äusserte er Bedenken bei der bedingungslosen Übernahme von Zulassungen ohne Prüfung der Schweizer Verhältnisse, besonders wenn sich die Schweizer Verhältnisse von jenen der Nachbarländer unterscheiden. Berücksichtigt werden sollten beispielsweise «Unterschiede in der Agrarpolitik, klimatische Unterschiede, Parzellengrössen, lebensmittelrechtliche Vorgaben betreffend Rückstände von Wirkstoffen im Trinkwasser oder die Vereinbarkeit mit Massnahmen aus dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel», heisst es in der Mitteilung.

Ist der Schaden grösser als der Nutzen?

Als prioritär stuft der Kanton Luzern die Behandlung von «Low Risk Pflanzenschutzmitteln» ein. Für diese «Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko» solle es ein vereinfachtes Zulassungsverfahren geben. Die Schweiz solle aber weiterhin die Möglichkeit behalten, ein höheres Schutzniveau festzulegen.

Besorgt äussert sich der Kanton über die Grundwasserbelastung im Mittelland, wo die Grenzwerte bereits an 60% der Messstellen überschritten werden. «Dem als Argument für die vereinfachte Zulassung aufgeführten volkswirtschaftlichen Nutzen, in erster Linie für die konventionell produzierende Landwirtschaft, steht ein möglicher volkswirtschaftlicher Schaden gegenüber, wenn belastetes Grundwasser für die Verwendung als Trinkwasser nicht mehr nutzbar ist oder aufwendig aufbereitet werden muss», heisst es in der Stellungnahme.

Kanton beantragt Anpassungen

«Im Kanton Luzern sind zwischen 8 bis 14 % der Böden mit Drainagen versehen. Je nach Oberflächenneigung und auch Bodeneigenschaften kann das dazu führen, dass Pflanzenschutzmittel auf direktem Weg ins Gewässer gelangen. Wird der Effekt der Drainagen bei der Zulassung in den Nachbarländern nicht berücksichtigt, muss dies bei der Zulassung in der Schweiz nachgeholt werden», heisst es in der Stellungnahme.

Die Vorlage dürfe «nur unter deutlich verschärften Vorschriften zum Schutz der Umwelt weiterverfolgt werden», lautet eine Schlussfolgerung des Kantons. Er beantragt deshalb verschiedene Anpassungen.

-> Hier können Sie sowohl die Stellungnahme des Kantons Luzern, wie auch seine beantragten Anpassungen einsehen.

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