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Ständeratskommission will bei Bauern weniger sparen

Nach Ansicht der Finanzkommission des Ständerats (FK-S) soll die Landwirtschaft von weiteren Sparmassnahmen verschont werden. Sie hat beantragt, im Bundesbudget 2024 über 40 Millionen mehr für Direktzahlungen, Tierrassen, Herdenschutz, Wein- und Zuckerrübenproduzenten bereitzustellen.

sda/blu |

Es sei der Kommission wichtig, die ursprünglich für den Landwirtschaftsbereich vorgesehenen Beträge anzuheben, um Kontinuität zu gewährleisten, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Die Landwirtschaft sei der einzige Bereich, der ursprünglich von einer langfristigen Kürzung und nicht von einer Wachstumsbremse betroffen gewesen sei.

Die Ständeratskommission schlägt deshalb eine allgemeine Erhöhung des entsprechenden Budgets gegenüber dem Entwurf des Bundesrats vor, wie es hiess. Die Mehrheit sei der Ansicht, dass die Landwirtschaft bereits zur Sanierung der Bundesfinanzen beigetragen habe und ihr Budget nicht im selben Masse erhöht worden sei wie jenes der anderen Ausgabenbereiche des Bundes.

Weniger kürzen bei Direktzahlungen

Verglichen mit dem Antrag des Bundesrats sollen die landwirtschaftlichen Direktzahlungen im kommenden Jahr nach Ansicht der FK-S um 27,4 Millionen Franken höher zu liegen kommen. «Da das Budget 2024 für die landwirtschaftlichen Direktzahlungen von den Querschnittskürzungen des Bundesrates für schwach gebundene Ausgaben betroffen war, wurde ein Antrag eingereicht, die Direktzahlungen für 2024 auf dem Niveau von 2023 zu belassen (+54,8 Mio. Franken)», teilen die Parlamentsdienste mit.  Mit knapper Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt.

Zudem beantragt die Ständeratskommission 3,9 Millionen Franken mehr für die Zucht und den Erhalt Schweizer Tierrassen, 6,2 Millionen Franken mehr für die Förderung von Schweizer Wein, 2,0 Millionen Franken mehr für die Zuckerrübenproduktion sowie 4 Millionen Franken mehr für den Herdenschutz.

Die Kommission beantragt ferner ohne Gegenstimme, einen Nachtragskredit in Höhe von 3 Millionen Franken zugunsten des Herdenschutzes im laufenden Jahr zu gewähren.

SBV kritisierte Kürzungen scharf

Wegen drohender struktureller Defizite will der Bundesrat im Voranschlag 2024 und auch im Finanzplan 2025 bis 2027 die Ausgaben über alle Bereiche hinweg um zwei Prozent kürzen. Das Agrarbudget soll 2024 um 2 Prozent oder 66 Millionen Franken sinken. 1'300 Franken pro Betrieb seien dies, sagte Bauernverbandsdirektor Martin Rufer im vergangenen August. Für besonders stossend hält der Verband, dass der Bundesrat spart, wo die Ausgaben stabil geblieben sind. Im Verhältnis zum Gesamtbudget seien die Agrarausgaben in den letzten 20 Jahre gar gesunken, erklärte Rufer. Sie betrügen mittlerweile noch 4,5 Prozent.

Die Schere zwischen Leistungen und Entschädigungen werde immer grösser, was nicht sein dürfe. «Bestellte Leistungen nicht zu bezahlen, ist Diebstahl. Der Plan des Bundesrates ist deshalb moralisch verwerflich», kritisierte SBV-Präsident Markus Ritter. 

Parlament soll Sparbeitrag leisten

Zur Kompensation dieser zusätzlichen Mittel beantragt die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen, für 2024 auf einen Beitrag an die Regionalpolitik zu verzichten, wie es weiter hiess. In den Augen der Mehrheit der Mitglieder sei diese einmalige Kürzung angesichts des Fondsstands vertretbar.

Die FK-S ist gemäss Mitteilung zudem der Ansicht, dass sich die Bundesversammlung an den Sparanstrengungen des Bundes beteiligen muss. Sie spricht sich deshalb mit 7 zu 4 Stimmen dafür aus, die Querschnittkürzung von rund 2 Prozent auch auf sie anzuwenden (-2,2 Millionen Franken). Dasselbe gilt für das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht, welche die vom Bundesrat verlangte Budgetkürzung nicht umgesetzt haben. Die Kommission beantragt eine Kürzung von 1,5 Prozent – das entspricht einem Minus von 1,6 Millionen beziehungsweise 1,3 Millionen Franken.

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