In der Schweiz soll die Einfuhr von Stopfleber nicht verboten werden. Es soll aber eine Deklarationspflicht eingeführt werden. So will es die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S).
Mit 9 zu 3 Stimmen entschied die WBK-S, eine Motion von SVP-Nationalrat Martin Haab (ZH) entsprechend abzuändern, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. In den Augen der Mehrheit bedeutet ein Einfuhrverbot für Stopfleber ein Konsumverbot. Denn gleichwertige Alternativen gäbe es nicht.
«Tatbestand der Tierquälerei erfüllt»
Haab verlangt in seiner Motion ein Importverbot für «tierquälerisch erzeugte Stopfleber». Der Vorstoss wurde im Februar 2022 vom Nationalrat angenommen. «Für die Produktion von Stopfleber werden junge männliche Gänse und Enten mehrmals täglich mit Metallrohren und Futter gestopft, bis ihre Leber krankhaft bis auf das zehnfache ihrer normalen Grösse anschwillt, und manchmal auch zerreisst», schreibt Haab in seinem Vorstoss.
Die gequälten Tiere würden Flügelbrüche, schmerzhafte Wunden und oft durchlöcherte Hälse erleiden. «Solches erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei und ist daher in der Schweiz selbstverständlich unter Strafandrohung verboten», so der Zürcher Nationalrat. Haab erachtet es als verwerflich, wenn die Schweiz der eigenen Landwirtschaft hohe Auflagen macht, aber «jedoch derartige Qualprodukte aus dem Ausland importiert und damit unerträgliche Produktionsformen noch tatkräftig unterstützt und fördert.» Die Produktion von Stopfleber ist in der Schweiz seit 40 Jahren verboten.
200’000 Kilogramm
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Es treffe zwar zu, dass der Bundesrat die Möglichkeit habe, die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten. «Das internationale Handelsrecht setzt jedoch hohe Anforderungen an die Rechtfertigung von Importverboten, die grundsätzlich unzulässig sind», lautet die Antwort auf den Vorstoss von Haab. Eine Rechtfertigung von Importverboten über die Ausnahmebestimmungen müsse fallweise beurteilt werden. «Gemäss dem internationalen Handelsrecht dürfen Importverbote insbesondere keine willkürliche und ungerechtfertigte Diskriminierung bewirken oder eine versteckte protektionistische Zielsetzung aufweisen», so die Landesregierung weiter. Bei einer Anfechtung müsse die Schweiz beweisen, dass die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt seien.
Wie der Bundesrat ist auch die WBK-S der Auffassung, dass ein Verbot in Konflikt mit internationalen handelsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz treten würde. Die Kommissionsmehrheit bevorzugt deshalb eine Kennzeichnung. Die Minderheit der WBK-S plädiert für ein Verbot.
In der Schweiz werden derzeit Unterschriften gesammelt für eine Volksinitiative für ein Stopfleber-Importverbot. Hinter dem Begehren steht die Organisation Alliance Animale Suisse. In der Schweiz ist das «Stopfen» von Vögeln verboten. Nach Angaben der Alliance Animale Suisse importiert die Schweiz jährlich 200’000 Kilogramm Stopfleber.
Gegen Deklarationspflicht für Reptilienleder
Für Reptilienleder lehnt die Mehrheit der WBK-S eine Deklarationspflicht ab. Entsprechend beantragt sie ein Nein zu einer Motion von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH). Die meisten importierten Reptilienlederwaren entsprächen den international anerkannten Tötungsstandards bereits, macht die Mehrheit geltend.
Die Kommissionsminderheit will die Motion annehmen. Sie ist der Ansicht, dass eine freiwillige Deklaration nicht genügt. Die Kommission beschloss ihren Antrag auf Ablehnung mit 8 zu 3 Stimmen.
Auch die von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) mit einer weiteren Motion verlangte Deklarationspflicht von affenquälerischen Kokosprodukten lehnt die Mehrheit der Ständeratskommission ab, mit 8 zu 4 Stimmen. Die Mehrheit hält eine glaubwürdige Umsetzung einer Deklarationspflicht kaum für möglich, wie es in der Mitteilung hiess.
Bei Produkten, die Bestandteile von Kokosnüssen enthielten, sei eine Rückverfolgbarkeit kaum zu gewährleisten. Auch wäre ein Kontrollapparat im Ausland nötig. Die Minderheit möchte die Motion annehmen.