Samstag, 3. Juni 2023
21.02.2023 17:17
Initiative

Umweltinitiative: 105’000 haben unterschrieben

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Von: blu/sda

Die Jungen Grünen Schweiz haben nach eigenen Angaben über 105’000 Unterschriften für die Umweltverantwortungsinitiative gesammelt. Am Dienstag reichten sie diese bei der Bundeskanzlei in Bern ein.

Lanciert hatte die Jungpartei ihre Initiative im August 2021. Das Volksbegehren fordert, in der Verfassung festzuhalten, dass der Umweltschutz neu an erster Stelle steht. Zudem soll die Umweltbelastung der Schweiz innerhalb von zehn Jahren so reduziert werden, dass die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten eingehalten werden.

Die Initiative reiht sich ein in die Bemühungen um einen Ausstieg aus den fossilen Energien wie Erdöl, Erdgas und Kohle. Unterstützt wird sie unter anderem von Parlamentarierinnen und Parlamentariern der SP, der Grünen Partei, von Greenpeace und der Juso Schweiz.

Priorität für Schutz der Umwelt

Mit der Initiative wollen die Jungen Grünen nach eigenen Angaben, dass der Schutz der Umwelt zur Priorität wird. Die Schweiz solle so produzieren und importieren, dass die Lebensgrundlagen der Bevölkerung langfristig erhalten bleiben. Das Geld und die Technologien für einen Wandel seien längst da. Die Finanzierung dieser Investitionen kann gemäss den Initianten über die Einnahmen aus Lenkungsabgaben, die Lockerung der Schuldenbremse oder eine solidarische Umweltabgabe durch die Vermögendsten der Schweiz geschehen. Durch die Abschaffung von «unökologischen Subventionen» durch den Bund stünden weitere Milliarden zur Verfügung

Gefordert wird zudem, dass die Umweltbelastung der Schweiz innerhalb von zehn Jahren so reduziert wird, dass die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten eingehalten werden. In den vergangenen Jahren seien Wirtschaft und Profite über alles andere gestellt worden, so die Grünen. Umwelt und Nachhaltigkeit seien ein «nice to have» geworden.

Planetare Grenzen

Als planetare Grenzen gelten ökologische Grenzen der Erde, bei deren Überschreitung die Stabilität des Ökosystems und die Lebensgrundlagen der Menschheit gefährdet sind. Bei einer Überschreitung würden sich die ökologischen Rahmenbedingungen verändern, warnen die Initianten. Das erhöhe das Risiko für eine Beeinträchtigung des Erdsystems. «Je stärker eine Grenze überschritten wird, desto höher ist das Risiko. Wird unser Erdsystem beeinträchtigt, gefährdet das direkt die Lebensgrundlagen der Menschheit», halten sie fest.

Initiative bezieht sich dabei auf die Bereiche Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag. Die Umsetzung dieser Ziele müsse sozialverträglich geschehen, schreiben die Initianten. 

«Riesige Chance»

Die Umweltverantwortungsinitiative gebe der Wirtschaft einen «selbstverständlichen» Rahmen: Die Lebensgrundlage von Mensch und Umwelt darf nicht zerstört werden. «Die Wirtschaft wird sich grundlegend ändern müssen, das ist aber für uns alle eine riesige Chance: Mehr Lebensqualität, gesundes Essen und Millionen zukunftsfähige Jobs», heisst es auf der Website weiter. «Statt übermässigen Konsums haben wir in einer ökologischen Wirtschaft mehr Freizeit, Naherholungsgebiete und eine Lebensgrundlage für unsere Kinder und Enkelkinder», so die Initianten.

Ansetzen will die Initiative auch bei den Importen. «Über 70% unserer Umweltbelastung entsteht bei der Produktion von Gütern, die in die Schweiz importiert werden», halten die Initianten fest. Die teilweisen Erfolge einer Reduktion der Umweltbelastung im Inland würden durch die von uns verursachten Schäden im Ausland wieder wettgemacht. Die Schweizer Bevölkerung konsumiere pro Kopf dreimal so viele Umweltressourcen wie global eigentlich verfügbar wären. Damit liege die Schweiz auf Platz 3 in Europa.

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 94a Rahmen der Wirtschaft
1 Die Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit bilden den Rahmen für die schweizerische Gesamtwirtschaft. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.
2 Bund und Kantone stellen die Einhaltung dieses Grundsatzes sicher; dabei tragen sie insbesondere der Sozialverträglichkeit im In- und Ausland der von ihnen getroffenen Massnahmen Rechnung.

Art. 197 Ziff. 1322
13. Übergangsbestimmung zu Art. 94a (Rahmen der Wirtschaft)
1 Bund und Kantone sorgen dafür, dass die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung spätestens zehn Jahre nach Annahme von Artikel 94a durch Volk und Stände die planetaren Grenzen gemessen am Bevölkerungsanteil der Schweiz nicht mehr überschreitet.
2 Diese Bestimmung gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.

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