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Verordnungspaket 2023: das steht drin

Der Bundesrat hat am 1. November 2023 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2023 verabschiedet. Die Änderungen betreffen die Sömmerungsbetriebe, den Direktzahlungskredit, das Reduktionsziel für Stickstoff und die Milchzulagen. Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das Verordnungspaket fügt sich dabei auch in den Rahmen der Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts. So müssen beim Direktzahlungskredit Einsparungen von rund 55 Millionen Franken pro Jahr erzielt werden. Diese sollen in den Jahren 2024 und 2025 durch eine lineare Kürzung der Direktzahlungen an die Landwirtinnen und Landwirte um 2,2 Prozent umgesetzt werden, wie das Bundesamt für Landwirtschaft auf seiner Internetseite informiert. 

Zusatzbeitrag für Herdenschutz

Bei den Direktzahlungen wird ein Zusatzbeitrag für Sömmerungsbetriebe ausgerichtet, wenn sie Herdenschutzmassnahmen gegen Grossraubtiere umsetzen.

Damit soll auf den starken Anstieg der Anzahl Wölfe reagiert werden, der für die Land- und Alpwirtschaft eine herausfordernde Situation darstellt.

Biodiversitätsbeiträge werden vereinfacht 

Die Biodiversitätsbeiträge werden vereinfacht und präzisiert, um ihren Vollzug zu verbessern. Bei den Produktionssystembeiträgen für eine angemessene Bodenbedeckung auf offener Ackerfläche wird die Anforderung an die gesamtbetriebliche Umsetzung leicht gelockert, indem mindestens 80 Prozent der Flächen die Bedingungen erfüllen müssen.

Umlagerung bei den Direktzahlungen

Die Landwirtschaftsbetriebe beteiligen sich sehr stark an den 2023 eingeführten Produktionssystembeiträgen. Damit diese hohe Teilnahme in den Jahren 2024 und 2025 finanziert werden kann, müssen rund 100 Millionen Franken innerhalb des Direktzahlungskredits umgelagert werden.

Entsprechend werden bestimmte Beitragsansätze bei den Direktzahlungen für Versorgungssicherheit, Biodiversität und Tierwohl reduziert. Diese Umlagerung hat keine Auswirkungen auf die Mittelverteilung zwischen Tal- und Berggebiet.

Solaranlagen gelten als LN

Flächen mit standortgebundenen Solaranlagen wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen werden zurzeit nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) gezählt. Im Rahmen der Revision der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung wird diese Bestimmung gelockert.

Flächen mit bewilligungsfähigen Solaranlagen gemäss Raumplanungsverordnung, z. B. Ackerflächen, zählen neu zur landwirtschaftlichen Nutzfläche und sind direktzahlungsberechtigt.

Stickstoffverluste auf 15 Prozent gesenkt

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» definierte der Bundesrat im April 2022 das Ziel, bis 2030 die Nährstoffverluste (Stickstoff und Phosphor) um mindestens 20 Prozent zu reduzieren.

Mit der Annahme der Motion 22.3795 «Ziel zur Verringerung von Nährstoffverlusten senken» hat das Parlament den Bundesrat aufgefordert, diese Zielvorgabe nach unten anzupassen. Dementsprechend wird im vorliegenden Verordnungspaket das Ziel zur Verringerung von Stickstoffverlusten auf 15 Prozent gesenkt. Das Reduktionsziel für Phosphor wird nicht angepasst und beträgt weiterhin 20 Prozent.

Milchzulage geht nicht an Bäuerinnen und Bauern

In der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 hat der Bund vorgeschlagen, die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten zu zahlen.

Diese Zulagen werden derzeit an die Erstmilchkäuferinnen und -käufer ausbezahlt. Die Vernehmlassungsvorlage wurde von der gesamten Branche und von der Mehrheit der Kantone abgelehnt. Der Bundesrat hat daher beschlossen, von der Direktauszahlung abzusehen.

Allerdings müssen die Milchkäuferinnen und -käufer der Administrationsstelle ab dem 1. Januar 2025 auf der Milchgeldabrechnung die je Produzentin und Produzent gelieferte zulagenberechtigte Menge Milch deklarieren. Damit werden dem Bund Informationen darüber vorliegen, wie die Milchzulagen von den Milchkäuferinnen und -käufern an die Produzentinnen und Produzenten ausbezahlt werden.

Gültig ab 1. Januar 2024

Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. 

Die Unterlagen zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 können Sie  auf der Seite des Bundesamtes für Landwirtschaft einsehen.  

Hier sind einige Fragen und Antworten zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 zusammengestellt. 

Kommentare (12)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Urs Haefeli | 24.11.2023
    Normal wäre doch das der Anbieter den Preis für das Produkt bestimmt ! Bei Landw. Produkten ist es der Abnehmer !
    Damit ist das Grundübel erkannt, wird aber selten thematisiert . Man verfängt sich in Diskussionen über verschiedene Programme um die fehlenden Einnahmen zu generieren ! Peinlich !
  • Franzi | 05.11.2023
    Die wolle die Mittel-und Kleinbauern Systematisch um Aufgeben zwingen in ferner Zukunft, am liebsten wären ihnen nur mehr Großunternehmen die sich das Geschäft intern ausmachen können und nicht die lästigen Klein und Mittelbauern als Konkurrenz haben
  • Müller | 02.11.2023
    Auch bei sämtlichen Bundespersonal inkl. Bundesrat 10 Prozent den Lohn senken wäre absolut fair ,oder?
  • Tierbetrieb | 02.11.2023
    Absolute Sauerei,
    Meine Tiere 40gve habe täglich raus und bts grosszügig, was denn stallbau einiges teurer machte. Mehrheitlich alles selbst bezahlt.
    Aber jetzt bei denn Zahlungen zu kürzen ist einfach beschämend. Am Tierwohl zu sparen.

    Dann lieber auf DZ ganz verzichten und uns Bauern mal machen lassen. Und nicht überall uns zu Bevormunden.
  • Muchel | 02.11.2023
    Wenn die DZ abgeschafft würden, und uns einen um das höheren Produktepreis zugesprochen würde, würden die ganzen Vorschriften von der DZ Verordnung in die Landwirtschaftsverordnung, Gewässerschutzverordnung, etc. übertragen.
    Wir hätten eigentlich nicht viel gewonnen. Das ist das Tragische daran.
    Ah ja, jährlich, und zwar nach der Ernte, würde dann rückwirkend die Preise gesenkt, da es ja im Ausland viel billiger ist.
  • Alpöhi | 02.11.2023
    Wo bleibt da der Teuerungsausgleich und die Lohnerhöhung,wir haben die gleichen Lebenskosten wie alle andern!Es würde da noch viele andere Möglichkeiten geben um im Bundeshaushalt zu sparen!
    • sebi | 02.11.2023
      Bist du Unternehmer oder Arbeitnehmer? Im ersten Fall hast du immer noch viele Möglichkeiten, gute Geschäfte innerhalb der Landwirtschaft zu machen; im zweiten Fall als Arbeitnehmer kannst du beim jetzigen ausgetrockneten Arbeitsmarkt eine gute Stelle ergattern!
      Aber einfach nicht immer jammern!
    • alpöhi | 03.11.2023
      an sebi
      wohl keine Ahnung von einen Bergbauernbetrieb!
    • sebi | 03.11.2023
      lieber alpöhi, habe 60% in der Zone IV, 25 ha Steillagen, mähe bis auf 2200 m hoch, habe vielleicht deshalb etwas mehr Weitblick....
    • Talbauer 1.0 | 05.11.2023
      sebi, die Bergzone ist direktzahlungsmässig zu einer Komfortzone geworden. Im Tal wurden die DZ ab 2014 zugunsten der Bergzonen massiv abgebaut. Nur wer bei idiotische Massnahmen (Hasengasse und Co.) mitmacht, kann den Abbau etwas bremsen.
  • Lüönd Josef | 02.11.2023
    Guten Tag!
    Wir Landwirte haben noch nie ein Teuerungsausgleich bekommen! Im gegenteil es wird gestrichen wo sie können. Noch besser wäre die Direktzahlungen gänzlich zu streichen, und dann über die Produkte höhere Preise zu Zahlen.
    • Gesunder Menschenverstand | 02.11.2023
      Gebe dir Recht, wenn es keine DZ mehr gäbe, könnten sie uns nicht immer mehr unsinnige Vorschriften machen, und mit Direktzahlunskürzungen drohen.
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