Das Verordnungspaket fügt sich dabei auch in den Rahmen der Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts. So müssen beim Direktzahlungskredit Einsparungen von rund 55 Millionen Franken pro Jahr erzielt werden. Diese sollen in den Jahren 2024 und 2025 durch eine lineare Kürzung der Direktzahlungen an die Landwirtinnen und Landwirte um 2,2 Prozent umgesetzt werden, wie das Bundesamt für Landwirtschaft auf seiner Internetseite informiert.
Zusatzbeitrag für Herdenschutz
Bei den Direktzahlungen wird ein Zusatzbeitrag für Sömmerungsbetriebe ausgerichtet, wenn sie Herdenschutzmassnahmen gegen Grossraubtiere umsetzen.
Damit soll auf den starken Anstieg der Anzahl Wölfe reagiert werden, der für die Land- und Alpwirtschaft eine herausfordernde Situation darstellt.
Biodiversitätsbeiträge werden vereinfacht
Die Biodiversitätsbeiträge werden vereinfacht und präzisiert, um ihren Vollzug zu verbessern. Bei den Produktionssystembeiträgen für eine angemessene Bodenbedeckung auf offener Ackerfläche wird die Anforderung an die gesamtbetriebliche Umsetzung leicht gelockert, indem mindestens 80 Prozent der Flächen die Bedingungen erfüllen müssen.
Umlagerung bei den Direktzahlungen
Die Landwirtschaftsbetriebe beteiligen sich sehr stark an den 2023 eingeführten Produktionssystembeiträgen. Damit diese hohe Teilnahme in den Jahren 2024 und 2025 finanziert werden kann, müssen rund 100 Millionen Franken innerhalb des Direktzahlungskredits umgelagert werden.
Entsprechend werden bestimmte Beitragsansätze bei den Direktzahlungen für Versorgungssicherheit, Biodiversität und Tierwohl reduziert. Diese Umlagerung hat keine Auswirkungen auf die Mittelverteilung zwischen Tal- und Berggebiet.
Solaranlagen gelten als LN
Flächen mit standortgebundenen Solaranlagen wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen werden zurzeit nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) gezählt. Im Rahmen der Revision der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung wird diese Bestimmung gelockert.
Flächen mit bewilligungsfähigen Solaranlagen gemäss Raumplanungsverordnung, z. B. Ackerflächen, zählen neu zur landwirtschaftlichen Nutzfläche und sind direktzahlungsberechtigt.
Stickstoffverluste auf 15 Prozent gesenkt
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» definierte der Bundesrat im April 2022 das Ziel, bis 2030 die Nährstoffverluste (Stickstoff und Phosphor) um mindestens 20 Prozent zu reduzieren.
Mit der Annahme der Motion 22.3795 «Ziel zur Verringerung von Nährstoffverlusten senken» hat das Parlament den Bundesrat aufgefordert, diese Zielvorgabe nach unten anzupassen. Dementsprechend wird im vorliegenden Verordnungspaket das Ziel zur Verringerung von Stickstoffverlusten auf 15 Prozent gesenkt. Das Reduktionsziel für Phosphor wird nicht angepasst und beträgt weiterhin 20 Prozent.
Milchzulage geht nicht an Bäuerinnen und Bauern
In der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 hat der Bund vorgeschlagen, die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten zu zahlen.
Diese Zulagen werden derzeit an die Erstmilchkäuferinnen und -käufer ausbezahlt. Die Vernehmlassungsvorlage wurde von der gesamten Branche und von der Mehrheit der Kantone abgelehnt. Der Bundesrat hat daher beschlossen, von der Direktauszahlung abzusehen.
Allerdings müssen die Milchkäuferinnen und -käufer der Administrationsstelle ab dem 1. Januar 2025 auf der Milchgeldabrechnung die je Produzentin und Produzent gelieferte zulagenberechtigte Menge Milch deklarieren. Damit werden dem Bund Informationen darüber vorliegen, wie die Milchzulagen von den Milchkäuferinnen und -käufern an die Produzentinnen und Produzenten ausbezahlt werden.
Gültig ab 1. Januar 2024
Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die Unterlagen zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 können Sie auf der Seite des Bundesamtes für Landwirtschaft einsehen.
Damit ist das Grundübel erkannt, wird aber selten thematisiert . Man verfängt sich in Diskussionen über verschiedene Programme um die fehlenden Einnahmen zu generieren ! Peinlich !
Meine Tiere 40gve habe täglich raus und bts grosszügig, was denn stallbau einiges teurer machte. Mehrheitlich alles selbst bezahlt.
Aber jetzt bei denn Zahlungen zu kürzen ist einfach beschämend. Am Tierwohl zu sparen.
Dann lieber auf DZ ganz verzichten und uns Bauern mal machen lassen. Und nicht überall uns zu Bevormunden.
Wir hätten eigentlich nicht viel gewonnen. Das ist das Tragische daran.
Ah ja, jährlich, und zwar nach der Ernte, würde dann rückwirkend die Preise gesenkt, da es ja im Ausland viel billiger ist.
Aber einfach nicht immer jammern!
wohl keine Ahnung von einen Bergbauernbetrieb!
Wir Landwirte haben noch nie ein Teuerungsausgleich bekommen! Im gegenteil es wird gestrichen wo sie können. Noch besser wäre die Direktzahlungen gänzlich zu streichen, und dann über die Produkte höhere Preise zu Zahlen.