Wer wählen will, muss 18 Jahre alt sein, das Schweizer Bürgerrecht haben und in der Schweiz leben oder Auslandschweizerin oder Auslandschweizer sein. Den Ständerat dürfen Auslandschweizerinnen und -schweizer allerdings nicht in allen Kantonen mitwählen.
Damit die abgegebene Stimme zählt, müssen ein paar Regeln beachtet werden. Es gibt Situationen, in denen der Wahlzettel ungültig ist. Wählende haben dafür die Möglichkeit, zu panaschieren, zu kumulieren oder sie können Namen auf einer Wahlliste streichen. Alles muss handschriftlich erfolgen. Es dürfen auch Namen auf bestehende Listen geschrieben werden – allerdings nicht zu viele.
Doch was bedeuten all diese Begriffe und wie wird richtig gewählt? Eine Übersicht über Regeln und Möglichkeiten beim Wählen soll helfen, die eigene Stimme richtig abzugeben und so am demokratischen Prozess teilzunehmen und die Zukunft mitzubestimmen.