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«Warum gibt das Bafu kein Geld für Hilfshirten?»

Nationalrat Martin Candinas (Mitte/GR) wollte in der Fragestunde vom Bundesrat wissen, weshalb das Bundesamt für Umwelt keine Unterstützung mehr für Hilfshirten ausrichtet. Bundesrat Albert Rösti wies auf einen Systemwechsel hin.

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Martin Candinas ist auf der Surselva aufgewachsen. In dieser Region halten sich besonders viele Wölfe auf. Herdenschutz ist dort unabdingbar. «Unsere Landwirte treffen immer mehr Massnahmen für den Herdenschutz. Der Arbeitsaufwand ist enorm, die physische wie psychische Belastung für die Hirten immens», hält Candinas in seiner Frage fest.

Direktzahlungssystem

Der Einsatz von Hilfspersonal habe sich bewährt. Es wollte vom Bundesrat wissen, weshalb das Bundesamt für Umwelt (Bafu) die Unterstützung gestrichen hat.  «Wieso um Himmels willen bietet das Bafu keine Unterstützung für Hilfshirten an. Weiss die Behörde, dass die neuen Massnahmen im Bereich der Direktzahlungen die nun wegfallende Unterstützung nicht auszugleichen vermögen?», fragte Candinas den Bundesrat.

Umweltminister Albert Rösti nahm dazu Stellung. Der Einsatz von Hilfspersonal werde vom Bund weiterhin unterstützt. Der Bundesrat habe diese Unterstützung am 1. November 2023 ins Direktzahlungssystem transferiert.

Keine Doppelfinanzierungen

«Diese neue Bestimmung fokussiert auf die Abgeltung des zusätzlichen, nicht gedeckten einzelbetrieblichen Aufwands. Dazu gehören insbesondere die mit der Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen verbundenen höheren Arbeitsaufwände und das zusätzliche Alppersonal», führte Rösti aus. Für die Höhe der Entschädigung sei nun das Bundesamt für Landwirtschaft zuständig.

Durch den Transfer ins Direktzahlungssystem könne das Bafu deshalb kein Geld mehr für Hilfshirten sprechen. Doppelfinanzierungen seien gesetzlich ausgeschlossen. Doch Hilfe gebe es weiterhin aus dem Bafu. «Das Bafu unterstützt Herdenschutzmassnahmen im engeren Sinne wie beispielsweise die Anschaffung von Material für zusätzliche Zäune oder von Herdenschutzhunden finanziell», sagte Rösti.

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