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Weide: Die Tücken der 70%-Regel

 

Bei der Anmeldung für den neuen Weidebeitrag sollte man sich sicher sein, dass man die Anforderungen erfüllen kann. Eine Anforderung ist der 70-Prozent-Weidefutteranteil.  

 

Wie im Verordnungspaket 2023 zu lesen ist, ist die Einhaltung der 70-Prozent-Trockensubstanz (TS)-Regelung für manche Betriebe standortbedingt bei einer verkürzten Vegetationsperiode im Herbst nicht mehr möglich. Dies aufgrund der vorzeitigen Winterruhe des Pflanzenbestandes.

 

Die Anforderung beim Weidebeitrag ist heute jedoch so formuliert, dass die 70 Prozent des Tagesbedarfs an TS durch Weidefutter an jedem Weidetag erreicht werden müssen und dass die Weideperiode bis zum 31. Oktober dauert. Betroffene Betriebe sollen im Herbst von der Pflicht befreit werden, bis zum 31. Oktober die Weidefläche immer weiter auszudehnen, um 70 Prozent TS durch Weidefutter decken zu können, wenn standortbedingt die Vegetationsruhe bereits vor Ende Oktober eintritt. 

Kommentare (11)

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  • Kollege | 15.02.2023
    Bin gespannt, wie ein Kontroller nachweist, dass die Tiere nur 69% auf der Weide gefressen haben.
    Ich habe permanente Weide mit permanentem Zugang zu Heu. Da gibt es Tiere, welche eventuell 20% Heu in der Ration haben und solche mit 35%, je nach Stadium des Weidegrases.
    Man wird wahrscheinlich auf die Weidefläche pro GVE abstellen.
  • Stadtbauer | 14.02.2023
    Vollbeitragsbauer würde wohl besser passen...
  • Chlöpfer | 14.02.2023
    Ich als Betriebsleiter richte meinen Betrieb schon lange nicht mehr auf diese Beiträge aus. Ist doch ein Witz, dann bekommst Du ein paar hundert Fränkli wenn Du dafür auf dies oder jenes verzichtest. Diese Programme zielen an der professionellen Landwirtschaft vorbei. Geld kann man ja auch anders verdienen als auf den Bund zu setzen, und ich fühle mich dann sogar noch wie ein freier Bürger.
    • Voll Gras | 16.02.2023
      ist saisonale Vollweide nicht professionell??
  • Vollweidebauer | 14.02.2023
    Hurra, schon wieder ein neuer Beitrag, dessen Anforderungen ich schon lange erfülle! Wem es nicht passt, muss nicht mitmachen, alles freiwillig.
    @Bauer50plus: Weideputzetä gibts nur bei schlechter Weideführung; vielleicht mal über den Tellerrand hinausschauen. In Irland oder NZ werden meines Wissens keine Weiden geputzt, trotzdem sind diese Länder auf dem Weltmarkt bei der Milch äusserst konkurrenzfähig. Nicht umsonst hat Irland seine Milchprodukion nach Wegfall der Quot verdoppelt!
  • Tanja Trauboth | 14.02.2023
    Immer neue Bedingungen an die Direktzahlungen zu knüpfen, die mindestens Ausnahmeregelungen erfordern würden, weil sie fachlich ungenügend geprüft wurden, verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft, bringen unnötige zusätzliche Kontrollen, Unsicherheit bei den Landwirt:innen und negative Effekte, wenn etwa im Herbst nur wegen den Beiträgen geweidet wird auf nassem Boden. Kühe brauchen eine gute Nährstoffversorgung und nicht 70% TS von irgend einem Futterbestandteil.
  • Thalmann | 14.02.2023
    Tja und kommt wieder mal eine längere Regenperiode im Sommer, wie will man da die Kühe noch mit 70% Weidefutter versorgen. Ich möchte meine Tiere richtig versorgen, und nicht jedem Direktzahlungsprogramm nachjagen.
  • Fritz Marti | 14.02.2023
    Es geht doch nur noch darum die Arbeitsplätze im BLW zu erhalten oder noch zu erhöhen.
  • Hannes | 13.02.2023
    Der Aufwand und die Beiträge für Direktzahlung stehen schon lange in einem negativen Verhältnis!
    Alle Jahre werden die Anforderungen geändert, dass nicht einmal die Fachstellen sicher Auskunft gegeben können.
  • Bauer 50 plus | 13.02.2023
    Im Herbst hat es nur noch Weidputzetä auf dem Heustock. Schön zum füttern im Winter.
  • Gesunder Menschenverstand | 13.02.2023
    Dummes Programm:
    95% aller Betriebe können die Anforderungen nicht einhalten, wenn man es genau nimmt...
    Dem BLW fehlt der gesunde Menschenverstand!

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