Bei der Anmeldung für den neuen Weidebeitrag sollte man sich sicher sein, dass man die Anforderungen erfüllen kann. Eine Anforderung ist der 70-Prozent-Weidefutteranteil.
Wie im Verordnungspaket 2023 zu lesen ist, ist die Einhaltung der 70-Prozent-Trockensubstanz (TS)-Regelung für manche Betriebe standortbedingt bei einer verkürzten Vegetationsperiode im Herbst nicht mehr möglich. Dies aufgrund der vorzeitigen Winterruhe des Pflanzenbestandes.
Die Anforderung beim Weidebeitrag ist heute jedoch so formuliert, dass die 70 Prozent des Tagesbedarfs an TS durch Weidefutter an jedem Weidetag erreicht werden müssen und dass die Weideperiode bis zum 31. Oktober dauert. Betroffene Betriebe sollen im Herbst von der Pflicht befreit werden, bis zum 31. Oktober die Weidefläche immer weiter auszudehnen, um 70 Prozent TS durch Weidefutter decken zu können, wenn standortbedingt die Vegetationsruhe bereits vor Ende Oktober eintritt.
Ich habe permanente Weide mit permanentem Zugang zu Heu. Da gibt es Tiere, welche eventuell 20% Heu in der Ration haben und solche mit 35%, je nach Stadium des Weidegrases.
Man wird wahrscheinlich auf die Weidefläche pro GVE abstellen.
@Bauer50plus: Weideputzetä gibts nur bei schlechter Weideführung; vielleicht mal über den Tellerrand hinausschauen. In Irland oder NZ werden meines Wissens keine Weiden geputzt, trotzdem sind diese Länder auf dem Weltmarkt bei der Milch äusserst konkurrenzfähig. Nicht umsonst hat Irland seine Milchprodukion nach Wegfall der Quot verdoppelt!
Alle Jahre werden die Anforderungen geändert, dass nicht einmal die Fachstellen sicher Auskunft gegeben können.
95% aller Betriebe können die Anforderungen nicht einhalten, wenn man es genau nimmt...
Dem BLW fehlt der gesunde Menschenverstand!