Damit werden die vom Parlament im Juni 2023 beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes umgesetzt, wie der Bundesrat mitteilte.
Für den sogenannten «Windexpress» wird das Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen von nationalem Interesse, die über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen, beschleunigt. Bei diesen Projekten ist nach Eintreten der angepassten Verordnung ab Februar 2024 neu der Kanton für die Baubewilligung zuständig.
Zudem werden die Rechtsmittel gegen diese Baubewilligungen eingeschränkt: Nur vor dem obersten kantonalen Gericht können sie angefochten werden. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung zulässig.
Die besonderen Bestimmungen gelten, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawatt zugebaut ist, wie der Bundesrat mitteilte. Die Kantone und Betreiber sind deshalb verpflichtet, die betroffenen Anlagen dem Bundesamt für Energie (BFE) zu melden.

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