Gemäss aktueller Jagdverordnung dürfen Wölfe auch geschossen werden, bevor sie Schäden an Nutztieren anrichten. Die Kantone müssen dafür beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) Gesuche zur Regulierung der Wolfsrudel einreichen. Von den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis sind bereits Gesuche eingegangen, wie das Amt am Freitag mitteilte.
Waadt will Rudel eliminieren
Der Kanton Graubünden möchte in allen Rudeln zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere abschiessen. Zudem hat er den Abschuss des gesamten Vorab-Wolfsrudels beantragt. Der Kanton Wallis hat die Entnahme der vier Wolfsrudel Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon und Les Toules beantragt.
Der Kanton Waadt hat ein Gesuch für den vollständigen Abschuss des Rudels am Mont Tendre eingereicht. Der Kanton St. Gallen möchte maximal die Hälfte der Welpen des Gamserrugg-Rudels abschiessen. Der Kanton Tessin hat den Abschuss der Hälfte der nachgewiesenen Jungtiere im Onsernone-Rudel beantragt. In den Rudeln Val Colla und Carvina sollen zwei Drittel der Welpen abgeschossen werden.
Drei Monate früher als 2023
Das Bafu prüft in den nächsten Tagen diese Gesuche; danach stimmt es ihnen zu oder lehnt sie ab. Bei Zustimmung können die Kantone, die zuständig sind für die Umsetzung der Regulierungen, die Abschüsse verfügen.
Die diesjährige Regulierungsperiode beginnt drei Monate früher als im Vorjahr. Deshalb haben die Kantone noch nicht alle Angaben zur Anzahl der in der Saison 2024 geborenen Jungwölfe. Es ist laut dem Bafu deshalb davon auszugehen, dass die Kantone auch nach dem 1. September zusätzliche Gesuche einreichen werden.
Zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 wurden landesweit 38 Wölfe geschossen. Das entsprach knapp der Hälfte der vom Bafu gebilligten Abschüsse.
Langfristige Lösung ab Februar 2025 geplant
Die Rechtsgrundlagen für präventive Abschüsse sind Teil des revidierten Jagdgesetzes. Dabei berücksichtigt das Bafu auch, dass gesamtschweizerisch die Anzahl der Rudel nicht unter zwölf fallen darf. In Rudeln, die keine Gefahr für Nutztiere darstellen oder kein unerwünschtes Verhalten zeigen, darf nicht präventiv eingegriffen werden.
Das Parlament hatte das Jagdgesetz 2022 revidiert. Um die Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf rasch zu mindern, setzte der Bundesrat diesen Teil der Jagdverordnung bereits per 1. November 2023 in Kraft, und zwar befristet bis Ende Januar 2025.
In den Monaten Februar bis August sollen die Kantone künftig nur schadenstiftende Wolfsrudel regulieren können. In diesen Fällen müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gefährden einzelne Wölfe Menschen, bräuchte es keine Zustimmung des Bafu.
Der Bund sieht die Wolfsregulierung als Daueraufgabe an. Für den in Wolfsgebieten zentralen Herdenschutz stellte das Parlament im laufenden Jahr rund 7,5 Millionen Franken zur Verfügung.