/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Bodenrecht: Selbstbewirtschaftung wird gefördert

Die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts zielt darauf ab, die Selbstbewirtschaftung zu stärken, Ehepartner rechtlich abzusichern und das landwirtschaftliche Unternehmertum zu fördern. Die Reform soll Spekulationen verhindern, soziale Gerechtigkeit schaffen und die finanzielle Zukunft der Betriebe sichern – mit positiven Auswirkungen auf die ländlichen Regionen und die nachhaltige Nutzung von Agrarflächen.

Renate Hodel, lid |

Der Bundesrat hat eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht initiiert, die derzeit in der Vernehmlassung steht. Mit den Anpassungen sollen insbesondere die Selbstbewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe, die Stellung von Ehepartnern sowie das Unternehmertum gestärkt werden.

Diese Entwicklungen sind nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte von Bedeutung, sondern betreffen auch die allgemeine Bevölkerung, da sie die nachhaltige Nutzung von Landwirtschaftsflächen und die wirtschaftliche Stabilität der ländlichen Regionen fördern.

Selbstbewirtschaftung zum Schutz vor Spekulation

Ein zentrales Ziel der Gesetzesrevision ist die Stärkung der Selbstbewirtschaftung. Der Grundsatz bleibt, dass Landwirtschaftsland nur von Personen erworben werden darf, die es selbst bewirtschaften. Diese Massnahme soll Spekulationen mit landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere durch grosse Unternehmen oder Investoren, verhindern. Dies dient nicht nur dem Schutz der Bäuerinnen und Bauern, sondern sichert auch die Versorgung der Bevölkerung durch lokale Betriebe.

Ein Beispiel verdeutlicht die neuen Auflagen: Wenn etwa ein Arzt Landwirtschaftsland erwirbt und sich verpflichtet, dieses zu bewirtschaften, sich aber nach einigen Jahren wieder vollständig seinem Beruf als Arzt zuwendet, könnte ihm die Erwerbsbewilligung als Selbstbewirtschafter des Landwirtschaftslands entzogen werden. Dies soll verhindern, dass das Land nur zum Zwecke der Kapitalanlage genutzt wird. Solche Regeln zielen darauf ab, die Landwirtschaft langfristig für aktiv bewirtschaftende Familienbetriebe zu sichern und den Verlust wertvoller Anbauflächen zu verhindern.

Stärkung der Stellung von Ehepartnern

Eine bedeutende Neuerung betrifft die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Ehepartnern in landwirtschaftlichen Betrieben. Bisher waren Ehegattinnen und Ehegatten bei der Vererbung oder dem Verkauf eines Betriebs gegenüber Geschwistern oft benachteiligt. Mit der neuen Regelung sollen sie ein Vorkaufsrecht erhalten, sofern sie den Betrieb selbst bewirtschaften können. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Ehepartner – insbesondere Frauen – erheblich zum Erfolg des Betriebs beitragen, sei es durch Arbeit oder Kapital.

Darüber hinaus soll die Möglichkeit zur bewilligungsfreien Überschreitung der Belastungsgrenze für Scheidungs- und Trennungsfälle eingeführt werden. Diese Massnahme schützt Ehepartner besser und ermöglicht eine gerechtere Aufteilung des Vermögens bei einer Trennung. Die Revision sorgt so laut Bundesamt für Landwirtschaft für mehr soziale Gerechtigkeit innerhalb landwirtschaftlicher Familien und stärkt die wirtschaftliche Position derjenigen, die oft im Hintergrund wirken.

Förderung des Unternehmertums

Ein weiteres zentrales Thema der Gesetzesänderung ist die Stärkung des landwirtschaftlichen Unternehmertums. Die Finanzierungsbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe sollen verbessert werden, indem die Belastungsgrenze von 135 auf 150 Prozent des Ertragswerts angehoben wird. Dies soll Landwirtinnen und Landwirten mehr finanziellen Spielraum ermöglichen, insbesondere angesichts steigender Kosten und notwendiger Investitionen in Maschinen und Infrastruktur.

Zudem wird das Baurecht für Pächter ausgeweitet, wodurch diese auf gepachteten Flächen investieren können, beispielsweise in den Bau von Gebäuden oder in Pflanzungen wie Weinberge. Diese Regelung könnte langfristig die Bewirtschaftung und Spezialisierung von Betrieben fördern und ihnen helfen, sich besser an neue Marktanforderungen anzupassen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Realteilung grosser Betriebe. So soll es künftig möglich sein, Betriebe in zwei Einheiten aufzuteilen, sofern jede Einheit über ein eigenes Betriebszentrum verfügt. Dies könnte insbesondere für die Nachfolgeregelung und die Spezialisierung von Betrieben von Vorteil sein, was die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft stärkt.

Bedeutung für die Bevölkerung

Die vorgeschlagenen Änderungen des bäuerlichen Bodenrechts haben weitreichende Auswirkungen, die über die Landwirtschaft hinausgehen. Der Schutz der Selbstbewirtschaftung und die Vermeidung von Spekulationen tragen zur Sicherung der Lebensmittelproduktion in der Schweiz bei und stärken die regionale Wirtschaft. Gerade in Zeiten globaler Unsicherheiten und Lieferkettenprobleme wird die Bedeutung einer stabilen, lokal verankerten Landwirtschaft immer offensichtlicher.

Zudem schafft die stärkere Berücksichtigung von Ehepartnern soziale Gerechtigkeit und verbessert die Existenzsicherung landwirtschaftlicher Familienbetriebe. Indirekt profitieren auch ländliche Gemeinden von dieser Stabilisierung, da wirtschaftlich erfolgreiche Familienbetriebe oft das Rückgrat dieser Regionen bilden.

Die Anpassungen im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht sollen es der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, sich den aktuellen Herausforderungen zu stellen und gleichzeitig ihre traditionelle Rolle als Versorger der Bevölkerung und Hüter der Kulturlandschaft zu bewahren.

Kommentare (4)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Janessa | 07.07.2025
    Dieser Kommentar wurde von der Redaktion entfernt.
  • Wanda | 23.06.2025
    Dieser Kommentar wurde von der Redaktion entfernt.
  • Livia Greenvale | 09.10.2024
    Ein kleiner Ackerbaubetrieb von 10 bis 15 Hektar in Grenzlagen auf 600 bis 800 Metern über dem Meeresspiegel und ohne Tierhaltung – wie kann dies bei einer Selbstbewirtschaftung von 50 % wirtschaftlich tragfähig sein? Auch bei einem Grünlandbetrieb mit ähnlichen Flächen, Mutterkühen (oder einigen Milchkühen) und etwas Mais ergibt sich ein vergleichbares Bild: Der Betrieb erwirtschaftet nicht genügend Einnahmen, um es zu ermöglichen, „nur“ 50 % in einer externen Beschäftigung zu arbeiten. Die Rahmenbedingungen lassen dies schlichtweg nicht zu. Selbst Spezialkulturen, intensive Tierhaltungen oder Nischenmärkte sind mit diesen Betriebsgrössen – wenn sie geografisch, topografisch und geologisch überhaupt möglich sind – kein Erfolgsgarant.

    Die laufenden Betriebskosten – von Gebäudeunterhalt über Maschinen und Verbrauchsmaterialien bis hin zu Versicherungen – stehen oft in einem fragilen Gleichgewicht mit den Einnahmen.

    Wenn wir die kleinstrukturierte Landwirtschaft weiterhin erhalten wollen, müssen diese kleinen Betriebe durch Direktzahlungen so unterstützt werden, dass sie nicht nur überlebensfähig sind, sondern auch ein Haupteinkommen für die Familien generieren können (mindestens CHF 80'000 bis 100'000 Jahreslohn pro 100 % gelernte Arbeitskraft). In vielen Regionen der Schweiz ist es nahezu unmöglich, die Betriebsflächen zu vergrössern, und kleinere Betriebe sind oft die Norm. Grossbetriebe können sich zwar durch Effizienzsteigerungen besser positionieren und unternehmerischer handeln, doch dies darf nicht auf Kosten der kleineren Betriebe geschehen.
  • Hornochse | 09.10.2024
    Das reicht nicht! Sollte erlaubt werden das Wohnungen in lehrstehende Gebäude errichtet werden können. So wird die Landwirtschaft eindeutig zum Spekulations objekt.
    Der Besitzer muss mindestens 50% auf dem Betrieb arbeiten und dies mit einer Landwirtschaftlichen Lehre keine schnell Bleiche diese ist sofort abzustellen.
×

Schreibe einen Kommentar

Kommentar ist erforderlich!

Google Captcha ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

Das Wetter heute in

Umfrage

Geht Ihr auf die Jagd?

  • Ja:
    51.01%
  • Nein, habe keine Ausbildung/Berechtigung:
    46.09%
  • Früher ja, jetzt nicht mehr:
    0%
  • Noch nicht, will Ausbildung machen:
    2.9%

Teilnehmer insgesamt: 345

Zur Aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?