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Drittes Reservekraftwerk in Monthey

 

Neben den Anlagen im aargauischen Birr und in Cornaux NE wird auch das bestehende thermische Kraftwerk in Monthey im Unterwallis Ende des laufenden Winters als Reservekraftwerk zur Verfügung stehen. Der Bund hat einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet.

 

Wenn der Strom knapp würde, könnte das Kraftwerk Thermatel der Cimo Compagnie industrielle de Monthey SA weitere 50 Megawatt produzieren, wie es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vom Dienstag heisst. 

 

336 Megawatt

 

Insgesamt steht Ende Winter eine Kraftwerkreserve von insgesamt rund 336 Megawatt zur Verfügung. Das temporäre Reservekraftwerk in Birr steht im Notfall ab Ende März mit einer Leistung von rund 250 Megawatt parat. Das entspricht einem Viertel der Leistung des AKW Leibstadt AG. Das Reservekraftwerk in Cornaux könnte 36 Megawatt produzieren und ist betriebsbereit.

 

Das Kraftwerk in Monthey kann mit Erdgas betrieben werden. Es stellt derzeit rund 40 Megawatt an Leistung bereit. Die Fixkosten für die Bereitstellung über die Vertragslaufzeit vom 15. Februar 2023 bis 30. April 2026 belaufen sich auf rund 21,5 Millionen Franken.

 

 

Zahlreiche Standorte evaluiert

 

Das Kraftwerk wird laut dem Bund nur im Notfall betrieben. Der Abruf erfolgt wie bei der Wasserkraftreserve durch Swissgrid. Die Höhe der variablen Kosten, beispielsweise für Beschaffung, Transport und Lagerung des Brennstoffs oder die Beschaffung der CO2-Emissionsrechte, hängt davon ab, ob das Reservekraftwerk tatsächlich abgerufen wird.

 

Anfang 2022 hatte die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) 17 mögliche Standorte für ein Reservegaskraftwerk genannt. Für die Standortwahl massgebend ist gemäss Konzept neben genügend freier Fläche die Nähe einer Gasleitung und ein Anschluss ans Bahnnetz. Dies etwa für den Fall, dass die Anlage mit Heizöl betrieben wird.

 

Massnahmen gegen Strommangel

 

Seit Mitte Februar ist die für den Betrieb von Reservekraftwerken nötige Verordnung in Kraft. Für die Anlagen werden Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung vorübergehend aufgehoben. Die Massnahmen zur Begrenzung des Lärms, für den Schallschutz und zur Begrenzung des Ausstosses von Kohlenmonoxid und Stickstoffoxiden legt das Uvek mit den Betriebsbewilligungen für jede Anlage einzeln fest.

 

Reservekraftwerke und auch Notstromgruppen sind Teil der Massnahmen, die der Bundesrat gegen Strommangel im Winter beschlossen hat. Weitere Massnahmen sind die Wasserkraftreserve, mehr Kapazitäten im Übertragungsnetz, der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen, die vorübergehende Reduktion der Restwasserabgabe von Wasserkraftwerken sowie die Energiesparkampagne.

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