In einer Pandemie oder Epidemie sollte die Versorgung mit medizinischen Gütern und mit Schutzmaterial verbindlicher geregelt sein. Das empfiehlt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Ihr erscheint es sinnvoll, die Menschen im Land besser über die Empfehlungen zum persönlichen Notvorrat zu informieren.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) legte am Montag ihren Bericht zur wirtschaftlichen Landesversorgung während der Covid-19-Pandemie vor.
Vor allem zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 fehlte es an Schutzmaterial, in erster Linie an Schutzmasken.
Notvorrat bekannter machen
Die GPK-N hat denn auch den Notvorrat der Einwohnerinnen und Einwohner im Auge. Heute empfiehlt das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung neben Lebensmitteln, Wasser und Hygieneprodukten auch einen Vorrat von 50 Hygienemasken pro Person im Haushalt, plus Desinfektionsmittel.
Die Kommission hält es für sinnvoll, mit offensiverer Kommunikation das Thema Notvorrat stärker ins Bewusstsein zu bringen. Über die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner würden trotz Sensibilisierung während der Pandemie die Empfehlungen zum persönlichen Notvorrat nicht kennen, schreibt sie und empfiehlt, die Zusammenstellung des empfohlenen Notvorrates zu überprüfen.
Gelte wie bei bei Covid-19 eine allgemeine Maskenpflicht, würden derart viele Hygienemasken gebraucht, dass in Normalzeiten kein normaler Umschlag an Masken möglich wäre, gibt die Kommission zu bedenken. Viele Masken müssten darum nach Ablauf ihrer Haltbarkeitsdauer entsorgt werden.
Zuständigkeiten regeln
Dass der Bundesrat – als Lehre aus der Covid-19-Pandemie – Überlegungen zur Überarbeitung der Rechtsgrundlagen angestossen habe, begrüsst die GPK-N. Sie rät, die Zuständigkeiten eindeutig und unmissverständlich zu regeln und ebenso den Anwendungsbereich der Regelungen.
Als die Pandemie kam, hätten das Departement des Innern (EDI) und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Zuständigkeiten für das Materialmanagement festlegen müssen. Das zeigt laut GPK-N, dass die jeweiligen Kompetenzbereiche der Verwaltungseinheiten nicht klar genug geregelt gewesen seien.
Die Verantwortung für die operative Leitung müsse vor dem Beginn einer Krise klar feststehen. Die GPK-N legt dem Bundesrat deshalb nahe, zu prüfen, ob beim Materialmanagement die Kompetenzen geklärt werden müssen. Allenfalls müsste er festlegen, welche Verwaltungseinheit die operative Leitung zu übernehmen habe.
Nicht zweckmässig ist es in den Augen der GPK-N weiter, dass das Epidemiengesetz heute nur die Versorgung mit Heilmitteln, nicht aber jene mit Schutzmaterial erfasst. Sie fordert deshalb vom Bundesrat, zu prüfen, ob vom fraglichen Artikel nicht alle in einer Epidemie notwendigen Güter erfasst werden sollten.
Bedauerlicher Entscheid zum Pandemieplan
Bedauerlich ist für die GPK-N, dass der Bundesrat die Bestimmungen im Pandemieplan zum Anlegen von Mindestvorräten nicht für verbindlich erklärt hat. Gesundheitspolitische Erwägungen hätten bei diesem Entscheid stärker gewichtet werden sollen. Erfreulich sei, dass das BWL mittlerweile der Ansicht sei, dass gewisse Bestimmungen des neuen Pandemieplans für verbindlich erklärt werden sollten.
Dem Bundesrat empfiehlt die GPK-N weiter, die Liste der Heilmittel, von denen ein Pflichtvorrat angelegt sein muss, zu überprüfen. Dass diese Pflichtlagerhaltung einer Gesamtprüfung unterzogen werden soll, wird von der Kommission begrüsst.
Der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) gehörten keine Expertinnen oder Experten für Heilmittelversorgung an, stellt die Kommission weiter fest und empfiehlt eine entsprechende Ergänzung der EKP. Die EKP berät die Bundesverwaltung bei der Vorbereitung auf Pandemien.
Insgesamt richtet die GPK-N sieben Empfehlungen an die Landesregierung. Der Bundesrat hat bis zum 9. Dezember 2022 Zeit, dazu Stellung zu nehmen.
Masken als Notvorrat ist überflüssig.
Bis vor 5 bis 10 Jahren wurden alle Prepper (die, die sich auf eine Notsituation vorbereiten) belächelt und jedes Anlegen von Notvorrat wurde als unsinnig verurteilt.
Jetzt - wo eben die Grünen in Deutschland an der Macht sind und wo das WEF sich entschieden hat, den Great Reset (Armut schaffen) durchzusetzen - wird Energie- und Nahrungsmittelmangel produziert, und die Menschen wachen in der "schönen, neuen Welt" auf!