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Höhere Steuern auf Pflanzenschutz

 

Der Ständerat will Pflanzenschutzmittel, die nicht «umweltfreundlich» sind, dem normalen Mehrwertsteuersatz von 7,7 % unterstellen. Das hat er am zweiten Tag der Frühlingssession beschlossen. Entlastet werden hingegen die Frauen mit einem tieferen Satz auf Produkten der Monatshygiene. 

 

Der Ständerat will Pflanzenschutzmittel, die nicht «umweltfreundlich» sind, dem normalen Mehrwertsteuersatz von 7,7 % unterstellen. Das hat er am Dienstagvormittag beschlossen. Er tat dies ohne Abstimmung auf Antrag der vorberatenden Kommission, wo acht Ja-Stimmen einer einzigen Nein-Stimme bei vier Enthaltungen gegenübergestanden waren. Bislang stand in Artikel 25 Absatz 2, dass Dünger, Pflanzenschutzmittel, Mulch und anderes pflanzliches Abdeckmaterial dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 % unterstellt sind (gleich wie Lebensmittel, Vieh, Getreide, Sämereien, Futtermittel).

 

Kathy Riklin (Mitte) hat es gefordert 

 

Zurückgehend auf eine Motion von Alt-Nationalrätin Kathy Riklin (Mitte, ZH) beschloss der Ständerat nun, dass dort vor Pflanzenschutzmittel das Wort «umweltfreundlich» eingefügt wird. Das Geschäft geht nun wieder an den Nationalrat. Riklin hatte im Jahr 2019 ihr Anliegen wie folgt begründet: «Pestizide sind keine Nahrungsmittel. Sie belasten Böden und Gewässer und sollen möglichst sparsam eingesetzt werden. Es gibt überhaupt keinen Grund, sie dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu unterstellen.»

 

Ausdrücklich hatte sie gefordert, dass dies nur für synthetische Pestizide gilt. Im Gesetz steht nun «umweltfreundlich», man darf gespannt darauf sein, ob die Verwaltung die Grenze auch bei «synthetisch» zieht und sagt, alle im Bio-Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel dürfen nach wie vor zum reduzierten Satz besteuert werden und dort dann auch durchaus giftige Stoffe natürlichen Ursprungs einschliesst. 

 

Auch Produkte der Monatshygiene mit 2,5% statt 7,7%

 

Auf Antrag des Bundesrates hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beschlossen, dass «Produkte für die Monatshygiene» (Damenbinden, Tampons u.a.) in Zukunft ebenfalls mit dem tieferen Mehrwertsteuersatz von 2,5% statt 7,7% besteuert werden soll. Abgestimmt wurde nicht, weil kein Ständerat die Ablehnung beantragte. Ständerätin Céline Vara (Grüne, NE) dankte der vorberatenden Kommission für die konstruktive Arbeit, insbesondere für den Punkt mit der Monatshygiene.

 

Das würden feministische Kreise dringend erwarten, aber nicht nur diese, schliessen würden die Frauen 50% der Bevölkerung ausmachen. Zurück ging das Anliegen auf einen Vorstoss von Jacques-André Maire (SP, NE) und eine Petition aus dem Jahr 2019 mit dem Titel «Bloody unfair – runter mit der Tampon-Steuer!» Bundesrätin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Produkten der Monatshygiene 5 Millionen weniger Einnahmen für den Bund bedeutet.

 

Fast schüchterner Einwand von Hannes Germann

 

SVP-Ständerat Hannes Germann sagte in der Debatte:  «Ich hoffe natürlich, dass das, was blutig machen kann, wie z. B. Rasierklingen und dergleichen, letztlich auch zum tieferen Satz besteuert wird. Immerhin handelt es sich dabei zwar nicht um Artikel für die Monatshygiene, trotzdem sind es Hygieneartikel für den täglichen Gebrauch. In diesem Sinne, Sie spüren es, geht es bei der Mehrwertsteuer genau in die Richtung, die während der Eintretensdebatte auch Kollege Noser ausgeführt hat: Überall führen wir immer noch mehr Ausnahmen und Spezifizierungen ein, neu nun auch bei den Pflanzenschutzmitteln. Dadurch wird alles noch komplexer, und am Schluss dürfte uns nur noch ein Befreiungsschlag retten.»

 

Fundamentalkritik von Ständerat Noser

 

Ständerat und Unternehmer Ruedi Noser (FDP, ZH) hatte in der Eintretensdebatte kritisiert, dass wegen dem Einfluss von Lobbygruppen, die Ausnahmen, die Mehrwertsteuer immer komplizierter werde und dass eine Totalrevision fällig sei. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte danach, er habe ihr aus dem Herzen gesprochen. Man könnte kommentieren: Alle reden so, aber handeln tun sie anders.

 

Der bürgerlich dominierte Bundesrat hat die Ausnahme auf der Monatshygieneprodukten beantragt und sich nicht dagegen gewehrt, dass bei den Pflanzenschutzmitteln jetzt zwischen umweltfreundlichen und nicht umweltfreundlichen unterschieden wird. Und kein bürgerlicher Ständerat hat sich im Plenum gegen diese zwei erneuten Ausnahmen gewehrt und dazu eine Abstimmung verlangt.

 

Abstimmung passt zum Zeitgeist

 

Das Resultat der Ständeratsdebatte könnte als typisch für den Zeitgeist bezeichnet werden: Die Frauen werden entlastet (mit einem tieferen Mehrwertsteuersatz auf Produkten der Monatshygiene), die landwirtschaftlichen Betriebe werden belastet (mit einem höheren Mehrwertsteuersatz auf nicht umweltfreundlichen Pflanzenschutzmitteln). 

Kommentare (2)

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  • Demokrat | 01.03.2023
    Da gibs nur Eins:
    Landw. Produkte müssen markant teurer werden!
  • Kollege | 01.03.2023
    Wer definiert, was "nicht umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel" sind?
    Wahrscheinlich wird dazu die Effetivität dazu herangezogen: was wirkt, ist nicht umweltfreundlich.

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